Rente für Pflege seiner Angehörigen

Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt, soll auch Rente für Pflege seiner Angehörigen bekommen. Um rentenerhöhende Beitragszeiten angerechnet zu bekommen, darf die Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Pflegen zu Hause ist erwünscht

Die Deutschen werden immer älter. Viele wollen Ihre Mutter oder Ihren Vater selbst pflegen. Das ist vom Staat und vom Gesundheitssystem ausdrücklich gewünscht. Um diese Bereitschaft zu fördern und um den hohen Einsatz dieser Menschen zu honorieren, werden den Pflegenden rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Rente für Pflege zu zahlen, lohnt sich insofern schon, dass viele Pflegepersonen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Die Pflege Ihrer Angehörigen nimmt oft die gesamte Zeit in Anspruch.

Pflegen ja aber nicht gewerbsmäßig

Der Gesetzgeber zahlt Rente für Pflege, wenn diese nicht gewerbsmäßig ausgeübt wird. Die Pflege muss mindestens 14 Stunden wöchentlich in der häuslichen Umgebung erfolgen. Ein verwandschaftliches Verhältnis zur Pflegeperson ist nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung hat. Der Pflegende erwirbt dann Pflichtbeitragszeiten, bezahlt selber aber keine Beiträge. Diese werden durch die Pflegekasse oder den privaten Versicherungsnehmer voll getragen. Die entrichteten Beiträge sind später das Einkommen, welches zur Rentenberechnung herangezogen wird.

Beitragshöhe richtet sich nach Pflegestufe

Die Beitragshöhe richtet sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden. Wer Anspruch auf eine Pflegestufe hat und in welcher Höhe ermittelt der medizinische Dienst der Krankenversicherung. Der zeitliche Umfang notwendiger Pflegetätigkeit beeinflusst die Höhe der Pflegestufe. Ein kleines Beispiel für Pflegestufe 2:

  • mindestens 21 Stunden Pflege pro Woche bei Pflegestufe 2 stellt die Pflegeperson so, als ob sie circa 13.000 Euro im Jahr verdient hätte

Berufstätig neben der Pflege dürfen Sie trotzdem sein, wenn Sie die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten. Die Versicherungspflicht beginnt übrigens schon mit dem Tag der Antragstellung bei der Pflegekasse. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig den Antrag auf Gewährung von Pflegeleistungen zu stellen. Vergessen Sie nicht für Ihre Pflegetätigkeit ein Pflegetagebuch zu führen.

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