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Haben sie es gewusst? Rentner, die noch nicht 65 Jahre sind und nebenbei einen Hinzuverdienst von 400 euro haben, laufen Gefahr, dass die Rente reduziert wird. Grund dafür sind die Hinzuverdienstgrenzen. Diese liegen bei unter 65-jährigen bei 350 € monatlich, wenn sie Bezieher von Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sind.
Die Regelaltergrenze
Wenn sie vor dem 1. Januar 1947 geboren sind können sie mit 65 Jahren in die Altersrente gehen. Für nach dem 31. Dezember 1946 geborene wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
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Der Hinzuverdienst
Gerade Führungskräfte arbeiten aus vielerlei Gründen weiter – auch nach dem Renteneintritt weiter. Oft wird der Wunsch vom Unternehmen selbst herangetragen, weil man auf das know-how nicht verzichten will, oder der Familienbetrieb muss noch weitergeführt werden bis die nächste Generation soweit ist. Unter Umständen kann ein Hinzuverdienst die Rentenauszahlung mindern, so dass sie nur noch Teilrente abgestuft bis zu gar keiner Rente mehr erhalten. Egal, warum sie noch gern weiter machen, beachten sie bitte, dass als Hinzuverdienst z.b. folgende Einkünfte gelten:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Vorruhestandsgeld
Wichtig, ist es, dass sie beachten, dass beim Bezug von Vollrente die Grenze bei 350 euro monatlich liegt. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen der Hinzuverdienst auch das doppelte betragen, also 700 euro (brutto). Ab dem 65. Geburtstag können sie wieder unbegrenzt hinzuverdienen.
[Update:] Hinzuverdienstgrenze 2014
Die deutsche Rentenversicherung hat in ihrem aktuellen Heft eine Übersicht, was und wieviel sie hinzuverdienen dürfen. Aktuell liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450 euro pro Monat. Wie bisher gilt: mit ihrem normalen Verdienst dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten.