Der Europäische Gerichtshof hat mit einem vielbeachteten Urteil im Jahre 2011 entschieden, dass bei Versicherungsverträgen das Geschlecht des Versicherungsnehmers keine Rolle mehr bei der Beitragskalkulation spielen darf. Vielmehr sind Unisex-Tarife anzuwenden. Damit wurde eine bis dahin übliche Kalkulationspraxis der Versicherungswirtschaft für unzulässig erklärt.
Das Gericht gab den Versicherern vor, die neuen Unisex-Tarife bei Neuverträgen ab dem 21. Dezember 2012 anzuwenden. Betroffen von dem Urteil sind auch Risikolebensversicherungen.
Instrument zur Existenzsicherung von Angehörigen
Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiges Instrument zum Hinterbliebenenschutz . Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhalten die berechtigten Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt und können sie zur Deckung des Lebensunterhaltes oder zur Bedienung von Verbindlichkeiten verwenden. Die Risikolebensversicherung dient damit wesentlich zur Existenzsicherung von Familienangehörigen, wenn der Hauptverdiener der Familie stirbt.
Unisex-Tarife: Männer zahlen weniger, Frauen mehr
Die Einführung der Unisex-Tarife hat die bis dahin bestehende Tarifstruktur bei Risikolebensversicherungen verändert. Männer profitieren tendenziell, Frauen müssen dagegen mehr als vorher zahlen. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen . Da Frauen durchschnittlich länger leben, ist das Todesfallrisiko bei ihnen während der Versicherungslaufzeit geringer. Dies führte früher zu günstigeren Tarifen. Mit der heute zwingenden Mischkalkulation bei Unisex-Tarifen ist diese Differenzierung entfallen.
Tarifanpassungen noch nicht zu Ende
Die Auswirkungen auf die Versicherungsbeiträge sind dabei im Einzelfall sehr unterschiedlich ausgeprägt. Das hängt mit den weiteren persönlichen Faktoren zusammen, die bei der Beitragskalkulation eine Rolle spielen. Dazu gehören u.a. das Alter, Berufstätigkeit, Vorerkrankungen und das Gesundheitsverhalten. Die erfolgten Tariferhöhungen bzw. -senkungen bewegen sich durchaus im zweistelligen Prozentbereich. Im Schnitt sind die Tarife bei den Frauen stärker gestiegen als sie bei den Männern gefallen sind. Ursache ist: mehr Männer als Frauen schließen eine Risikolebensversicherung ab. Denn sie sind nach wie vor die Hauptverdiener in vielen Familien. Zum anderen haben auch manche Versicherungen die Einführung von Unisex-Tarifen genutzt, ihre Prämien generell zu erhöhen. Insgesamt ist die Neuordnung der Tariflandschaft noch nicht abgeschlossen, da sich das Geschlechter-Verhältnis in der Risikolebensversicherung entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel ändert.
Konditionen bei Neuverträgen vergleichen
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich beim Neuabschluss einer Risikolebensversicherung ein detaillierter Konditionenvergleich. Denn gerade in der Risikolebensversicherung gilt: die Versicherungsangebote unterscheiden sich weniger in den Leistungen als bei den Konditionen. Es gibt im Internet viele Vergleichsportale, mit denen ein Versicherungsvergleich einfach und problemlos möglich ist. Über Vergleichsrechner lassen sich die Beiträge bei unterschiedlichen Konstellationen und Versicherungssummen gut kalkulieren.
Darauf sollten Sie beim Wechsel achten!
Wenn Sie schon eine Risikolebensversicherung haben, die noch vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurde, sollten Sie genau hinschauen. Denn dann gilt beim Altvertrag noch der geschlechtsspezifische Tarif. Beim Neuvertrag wird dagegen der Unisex-Tarif angewandt. Womit Sie unterm Strich günstiger fahren, hängt wiederum von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Gute Anbieter von Risikolebensversicherungen bieten mittlerweile die Möglichkeit online zu berechnen, welcher Tarif anfallen würde. Unter dieser Webadresse finden Sie ein Beispiel.
Ein Versicherungswechsel ist bei der Risikolebensversicherung relativ einfach möglich. Verträge können zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (nicht notwendig gleich Kalenderjahr) oder bei unterjähriger Beitragszahlung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum nächsten Zahlungsabschnitt gekündigt werden. Auch wenn Sie einen bestehenden Vertrag anpassen – zum Beispiel die Versicherungssumme erhöhen – kann es zur Umstellung auf Unisex-Tarife kommen. Das hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Hier sollten Sie sich genau informieren.