Nicht jedes Bauchgrummeln bei Säuglingen und Kleinkindern ist bereits besorgniserregend. Bei Brechdurchfall-Attacken ist jedoch Vorsicht geboten, denn die kleinen Körper trocknen schnell aus. Oft sind Rotaviren die Ursache einer solchen Magen-Darm-Infektion.
(djd/pt). Dabei kann eine unkomplizierte Schluckimpfung vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Der Kinder- und Jugendarzt Dr. Gerhard Hofmann beantwortet die wichtigsten Fragen zur Impfung.
Wann und wie wird die Impfung verabreicht?
Dr. Hofmann: „Die Impfung ist von der sechsten bis zur 24. beziehungsweise 32. Lebenswoche zugelassen, je nach verwendetem Impfstoff. Eltern sollten sich demnach frühzeitig bei ihrem Kinderarzt über die Rotavirus-Impfung informieren. Die Kinder erhalten den Impfstoff per Schluckimpfung. Das ist unkompliziert und tut nicht weh. Die Schluckimpfung für Kinder besteht aus nur zwei beziehungsweise drei Impfdosen, je nach verwendetem Impfstoff, im Abstand von jeweils vier Wochen. Wird in der sechsten Lebenswoche mit der Zwei-Dosen-Impfserie begonnen, kann bereits in der zehnten Lebenswoche der volle Impfschutz bestehen.“
Kann eine Rotavirus-Infektion nicht einfach mit Medikamenten behandelt werden?
Hierzu erklärt der Würzburger Kinderarzt: „Leider nein, da es keine ursächliche Behandlung gibt. Lediglich die Symptome können behandelt werden und die Eltern können versuchen, dem Austrocknen mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr entgegenzuwirken. Doch oft verweigern Kinder das Trinken, mit der Folge, dass sie letztendlich stationär im Krankenhaus mit Infusionen behandelt werden müssen, um eine bedrohliche Austrocknung abzuwenden. Die einzige Maßnahme gegen diese schweren Krankheitsverläufe bietet in der Tat nur die Schluckimpfung.“
Auf die Frage, ob die Impfung zusammen mit anderen Kinderimpfstoffen gegeben werden kann, antwortet Dr. Hofmann: „Ja, die Impfung kann problemlos zusammen mit der üblichen 6-fach- sowie der Pneumokokken-Impfung vom Kinderarzt verabreicht werden. Zusätzliche Arzttermine und lästige Wege entfallen damit.“
Werden die Kosten für die Impfung von der Krankenkasse übernommen?
(djd). Da die Impfung bislang noch nicht von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird, erstatten die Kassen nicht standardmäßig die Kosten. Die Sinnhaftigkeit der Rotavirus-Impfung findet jedoch immer mehr Anerkennung, daher zahlen mittlerweile die meisten Krankenkassen freiwillig die Impfung. Auf www.gesundes-kind.de können Eltern prüfen, ob ihre Krankenkasse die Impfung zahlt.