Kultusministerium vergibt Stipendium für Schulbesuch im Ausland

Gegenseitige Besuche von Schülergruppen oder einzelnen Jugendlichen über Ländergrenzen hinweg bieten wertvolle Erfahrungen. Die jungen Menschen lernen die Sprache des Gastlandes kennen, wenden diese an und lernen, sich in einer fremden Kultur zurechtzufinden. Die entwickelte Sensibilität und das Verständnis für Menschen anderer Nationen trägt so auch zur Völkerverständigung bei.

Stipendienprogramm für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus vergibt in diesem Jahr 35 Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Dabei sind Schulbesuche in Frankreich, Tschechien, den USA, Kanada und im Vereinigten Königreich möglich. In Zusammenarbeit mit Experiment e. V. wird dieses Stipendienprogramm in der Zeit vom 23. September bis 21. Oktober 2017 (Vereinigtes Königreich: 23. September bis 20. Oktober 2017!) durchgeführt.

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Mit dieser Ausschreibung werden Oberschüler angesprochen. Das Stipendienprogramm richtet sich an Schüler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die Klasse 8 einer Schule im Freistaat Sachsen besuchen und zum Zeitpunkt des Schulbesuchs im Ausland ebenfalls noch schulpflichtig sind.

Damit werden Stipendien nur gewährt für Schüler, die zum Zeitpunkt des Aufenthalts im Ausland die Klasse 9 einer Ober-/Mittelschule im Freistaat Sachsen besuchen. Ehemalige SMK-Stipendiaten und Schülerinnen und Schüler, die bereits im Rahmen eines anderen Programms eine Schule im Ausland besucht haben, können sich nicht bewerben.

Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen sind Bewerbungen von Gymnasiasten und Schülern beruflicher Schulen ausschließlich für die Zielländer Frankreich und Tschechien möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Teilnahme am Stipendienprogramm für Gymnasiasten und Schüler in Abschlussklassen nicht möglich ist.

Ziel des Programms ist, dass die Stipendiaten, deren Familien sich sonst den Aufenthalt an einer Schule im Gastland nicht leisten können, vier Wochen lang die Schule in einem Land besuchen, dessen Sprache sie im Unterricht erlernen. Dabei ist unerheblich, ob die Sprache als 1., 2. oder 3. Fremdsprache gelernt wird.

Unterbringung und Kosten

Die Unterbringung im Ausland erfolgt in Gastfamilien, die in Zusammenarbeit von Experiment e. V. und den Partnerorganisationen ausgewählt werden.

Das Stipendium umfasst die Kosten der Unterbringung in der Gastfamilie, des Schulbesuchs im Ausland einschließlich notwendiger Anschaffungen von Unterrichtsmaterialien, die an der Gastschule verbindlich sind, die Flugkosten von/nach Deutschland und ins/vom Zielland, die Fahrtkosten vom Flughafen im Gastland zur/von der Gastfamilie, die Betreuung vor Ort und die notwendigen Versicherungen im Ausland. Ausgaben für den Eigenbedarf werden vom Stipendium nicht gedeckt.

Ein Eigenanteil von 150 Euro wird von allen Teilnehmern erhoben, in besonderen Härtefällen kann dieser Eigenanteil in Raten gezahlt werden.

Die Bewerbung für den Schulbesuch im Ausland

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 10. April 2017 an stipendium@smk.sachsen.de zu senden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.sachsen-macht-schule.de

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