Statistisch gesehen wird in Deutschland jede dritte Ehe wieder geschieden. Grund genug, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, wie Sie im Trennungsfall mit einem gemeinsamen Immobilienbesitz verfahren wollen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie im Ernstfall achten sollten.
Denken Sie rechtzeitig über eine faire Regelung nach
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Scheitern seiner Familie. Gerade wenn ein gewisses Vermögen oder ein Haus vorhanden sind, ist es jedoch ratsam, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen, wie der Besitz im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden soll. Schließlich sind Haus und Vermögen oftmals Zentrum erbitterter Rosenkriege. Wer sich bereits vorzeitig gemeinsam mit dem Thema auseinandersetzt, der kann im Ernstfall besonnen reagieren und einen langen Scheidungskrieg meist vermeiden. Davon profitieren nicht nur die Kinder.
Soll das Haus verkauft werden?
Im Falle einer Scheidung muss zunächst einmal geklärt werden, was mit einem gemeinsamen Haus passieren soll. Soll das Objekt verkauft werden oder möchte vielleicht einer der beiden Partner weiterhin in der Immobilie leben? Diese Fragen führen nicht selten zu Streitigkeiten, insbesondere dann, wenn die Ehe unter weniger schönen Umständen zerbrochen ist. Gekränkte Eitelkeiten und verletzte Gefühle können selbst die besonnensten Menschen zu Gegnern werden lassen. Doch nicht nur im Streitfall, auch im Rahmen einer weitgehend gütlichen Trennung sollten Sie es nicht versäumen, einen rechtlichen Beistand zu den Verhandlungen hinzuzuziehen. Auf diese Weise kann auch im Nachhinein niemand behaupten, er sei übervorteilt worden.
Tipp zum Hausverkauf
Sie sollten die rechtlichen Fragen, die eine Scheidung mit sich bringt, keineswegs unterschätzen. Insbesondere dann, wenn sich in dem gemeinsamen Besitz ein Haus befindet, wird das Thema Geld schnell zum Reizthema. Laufende Kredite und ausstehende Zahlungen können schließlich auch im Falle einer Trennung nicht ausgesetzt werden. Daher sollten sich beide Parteien möglichst rasch einigen, ob sie das Haus vielleicht verkaufen möchten.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, das gemeinsame Haus zu verkaufen, müssen Sie zunächst überlegen, ob Sie einen Makler engagieren oder Sie Ihr Haus selber verkaufen möchten. Immobilienportale wie http://www.hamburg-immobilienverkauf.de/ helfen Ihnen dabei. Achten Sie unbedingt darauf, Ihr Haus nicht zum Schleuderpreis anzubieten. Auch wenn Sie den gemeinsamen Besitz so schnell wie möglich loswerden wollen, sollten Sie es nicht unter Wert an den erstbesten Interessenten vergeben. Im Nachhinein werden Sie diese Entscheidung sicher bereuen.