Scheidung von gestern bis heute – Von Papst bis Internet

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte und im Falle einer Scheidung sollten das nicht die Anwälte sein. Spätestens seit dem Film „Der Rosenkrieg“ mit Kathleen Turner, Michael Douglas und Danny DeVito ist klar, dass bei einer Scheidung bis aufs Messer gekämpft werden kann. Die Ehe gilt dabei seit Jahrhunderten als feste Institution, die die Verbindung zwischen 2 Menschen zusätzlich festigte.

Geteilt wurden und werden Bett und Tisch. Der Bund der Ehe und die Ausgestaltung der Beziehung hat je nach Kultur und Land unterschiedliche Ausprägungen. Historisch ist die Scheidung fast genauso alt, wie die Ehe. Schon im 8. Jahrhundert konnten Eheleute ihre Verbindung in beiderseitigem Einvernehmen vor dem zuständigen Grafengericht via Abgabe einer Erklärung lösen lassen. Im Laufe der Jahrhunderte änderten sich Ehe- und Scheidungsbedingungen dramatisch.

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Versprochen ist versprochen

Gerade in Adelsgeschlechtern gab es zahlreiche Ehen, die zum Wohle von einzelnen Personen, ganzen Völkern oder erfolgversprechenden Allianzen getätigt wurden. Das Fortbestehen des Geschlechts, politische oder wirtschaftliche Aspekte waren oft gute Gründe sich ein Eheweib zu suchen oder dem holden Gatten angetraut zu werden. Das man sich vorher ausgiebig kennenlernte, war nicht von Nöten aber die ehelichen Pflichten mussten unbedingt erfüllt werden. Da nur die Männer uneingeschränkt rechts-, geschäfts- und vermögensfähig waren, ordneten sich sowohl beim Adel als auch beim einfachen Volk die Bedürfnisse der Frau denen des Mannes unter. Er verwaltete Geld, Besitz und bestimmte über die anderen Familienmitglieder.

Keine Scheidung ohne Papst

Das Christentum wollte die Scheidungen am Liebsten ganz verbieten. In der Römisch-katholischen Kirche wurde die Ehe im 12. Jahrhundert das 7. Sakrament. Der Begriff bis das der Tod Euch scheidet, gewann im Mittelalter dramatisch an Bedeutung. Scheidungsverbote in entsprechende Gesetze gegossen, sorgten dafür, dass manche Frau die Eheschließung mit dem Leben bezahlte. Wenn man(n) das 2. Mal heiraten wollte, bedurfte es handfester Gründe. Nur drei waren wirklich anerkannt: Beging die Frau Ehebruch, war sie gar unfruchtbar oder schenkte nicht den gewünschten Sohn durfte man sie verstoßen und die Ehe für ungültig erklären lassen. Waren die Eheleute zu eng miteinander verwandt, konnte die Ehe ebenfalls aufgelöst werden. Sich nochmal zu verheirateten, war allerdings nur dem Mann vergönnt, der mindestens 2 Gründe vorweisen konnte.

Vom Verschuldensprinzip zur Einvernehmlichkeit

Ab dem 17. Jahrhundert wurden Ehe und Scheidung zunehmend verweltlicht. Statt nur 3 Gründen wurden weitere Gründe für eine Scheidung zugelassen. Ehepartner waren gezwungen nachzuweisen wer die Schuld an einer gescheiterten Ehe trug. Auch waren vertragliche Vereinbarungen für eine Trennung bzw. Scheidung ausschlaggebend. Mit den neuen moderaten Bedingungen stieg auch die Scheidungsrate. Mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches  (BGB) wurde am 1. Januar 1900 im deutschen Kaiserreich einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben. Seitdem regelt das BGB das Privatrecht zwischen 2 Bürgern. Im 4. Buch Familienrecht findet man im Abschnitt 1 auch Paragrafen zur Bürgerlichen Ehe. Diese beinhalten natürlich auch Regelungen zu Trennung und Scheidung.

1957 trat in der Bundesrepublik das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Ehe wurde in eine Zugewinngemeinschaft umgewandelt und das Entscheidungsrecht des Ehemanns wurde in ehelichen Fragen aufgehoben. Die sogenannte Hausfrauenehe wurde hingegen erst 1976 durch das Eherechtsgesetz abgeschafft. Die Ehepartner waren gleichberechtigt und beide konnten durch Arbeit zum Wachsen und Gedeihen der ehelichen Gemeinschaft beitragen. Mögliche Scheidungsgründe lesen sie im bürgerlichen Gesetzbuch ab § 1564 ff. BGB. Schon längst geht es bei einer Scheidung nicht mehr um die Schuld sondern meist darum einvernehmlich eine Trennung herbeizuführen. Streitpunkte kann es natürlich immer geben. Oft führen emotionale oder gar körperliche Verletzungen zu unschönen Ehescheidungen. Der drohende Verlust von Vermögen, Besitz, Kindern, Haus, Status oder/und Ansehen ist ein möglicher Auslöser für lange kräfte- und nervenzehrende Rosenkriege unter denen zu guter Letzt nicht nur die Eheleute sondern auch Kinder, Angehörige und Freunde leiden können.

Scheidung online – kurze Wege durch das Internet

Nicht nur der Familienbegriff hat sich gesellschaftlichen Veränderungen angepasst. Auch die Ehe als Institution erlebt eine Auflockerung. Während Heiraten bei jungen Leuten ein absoluter Trend ist und die pompöse Feier mit weißem Kleid, Tauben, Torte und Junggesellenabschied boomt, ist die Scheidungsrate gleichbleibend hoch bei. Das kann zum einen daran liegen, dass die Scheidung an sich schneller und unkomplizierter vollzogen werden kann als noch vor 50 Jahren. Zum anderen ist der Bund fürs Leben keine Notwendigkeit mehr, um sich als Mann oder Frau wirtschaftlich und gesellschaftlich zu etablieren. Ein Leben mit häufigem Partnerwechsel ist ebenso wie die Scheidung oder die Wiederheirat nach einer Trennung kein gesellschaftliches Tabu mehr.

Statistik: Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2012 | Statista

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Scheidungsantrag im Internet herunterladen

Lebt man mehr als 1 Jahr von Bett und Tisch getrennt, kann man die Scheidung z.b. hier online einreichen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist:

  1. wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
  2. wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Zur Scheidung kann natürlich jeder Ehepartner seine eigenen Interessen anwaltlich vertreten lassen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur online möglich sondern auch mit nur einem gemeinsamen Anwalt. Schnell und ohne Probleme kann man zusammen mit den Daten des Partners und der Heiratsurkunde die Scheidung auf den Weg bringen. Oft gibt man vorab online an, zu welchen Punkten schon Vereinbarungen mit der Exfrau oder dem Exmann getroffen wurden und was noch zu klären ist. Neben der wilden Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sich auch eine echte wertschätzende Trennungskultur entwickelt. Gute Gespräche, die Möglichkeit der Mediation und eine unkomplizierte online Scheidung geben beiden Partnern die Chance noch einmal durchzustarten.

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