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Weltweit erleidet jeder sechste Mensch einen Schlaganfall in seinem Leben. Nach Angaben der Deutschen Schlaganfall-Hilfe sind hierzulande jährlich 270.000 Menschen davon betroffen. Häufig bleiben Behinderungen zurück. Um Langzeitschäden zu verhindern, ist im Notfall höchste Eile geboten. Experten warnen davor, dass Patienten nach der intensiven klinischen Versorgung in der Nachsorge einen Rückschritt machen.
Die langfristigen Rehabilitationsergebnisse sind nicht zufriedenstellend: Jeder zweite Betroffene wird dauerhaft pflegebedürftig. Doch was kann man tun, um nach einem Schlaganfall schnell wieder fit zu werden? Wer übernimmt die Kosten für die Pflege? Antworten auf etliche Fragen erhielten Interessierte bei der Ratgeberaktion „Schlaganfall“.
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Vier namhafte Spezialisten antworteten am 21. November 2013 im Chat und am Telefon:
- Prof. Dr. med. Wolf Rüdiger Schäbitz, Chefarzt der Klinik für Neurologie im Ev. Krankenhaus Bielefeld am Standort Bethel und Johannesstift. Schwerpunkte: Gefäßerkrankungen im Nervensystem, Thrombolyse, Stroke Unit
- Claudia Müller , Abteilungsleiterin Sozialberatung im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld, Standort Bethel. Schwerpunkte: Sozialrechtliche Fragen, Patienten- und Familienberatung sowie die Organisation der rehabilitativen und pflegerischen Weiterversorgung von Patienten auf der Stroke Unit und in der Neurologie
- Stefan Stricker, Referent Rehabilitation und Nachsorge bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Schwerpunkte: Beratung zum Thema „Leben mit Schlaganfall“
- Elrond Weinbach, Experte für Kranken-Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth
Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass sich ein Schlaganfall über Minuten bis wenige Stunden entwickelt. Anfänglich ist nur ein kleines Kerngebiet von einem Infarkt betroffen. „Um die Ausbildung eines vollständigen Schlaganfalles zu verhindern, muss der Patient sehr früh auf einer Schlaganfallspezialstation, der sogenannten Stroke Unit, mit einer Lysetherapie behandelt werden. Gelingt dieses innerhalb der ersten drei bis fünf Stunden, dann sind die Chancen auf eine teilweise oder sogar vollständige Rückbildung der Schlaganfallsymptome sehr gut“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf Rüdiger Schäbitz.
Weiterbehandlung frühzeitig beginnen
Je nach Symptomen wird bereits auf der Stroke Unit mit frühzeitigen physiotherapeutischen, logopädischen, ergotherapeutischen und neuropsychologischen Maßnahmen begonnen und die Weiterbehandlung in der Reha sowie die anschließende Entlassung nach Hause organisiert. „In der Reha wird in der Regel geprüft, ob zu Hause eine Unterstützung zum Beispiel durch einen Pflegedienst nötig ist“, sagt Prof. Schäbitz. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit springe die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Durch diese würden allerdings bei schwereren Pflegefällen nicht alle Leistungen abgedeckt. Der Betrag der Unterdeckung und zusätzlich anfallender Kosten könne dabei rasch zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen. „In diesen Fällen kann dann eine Zusatz-Pflegeversicherung sinnvoll sein, die diesen Teil abdeckt“, so der Neurologe.
Zusatz-Pflegeversicherung unterstützt mit Einmalzahlung
Mit einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung kann man sich entweder direkt für die Unterbringung in einem Pflegeheim absichern oder ein Pflege-, Tages- oder Monatsgeld absichern, um sich bei Eintritt in eine Pflegestufe ein gutes Pflegeheim leisten zu können. „Ergo Direkt bietet zusätzlich zum Pflegemonatsgeld im Tarif PZ3 einmalig das 6-fache Pflegemonatsgeld bei Eintritt der Pflegestufe III – falls Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch als eine der pflegebegründenden Diagnosen im Pflegegutachten genannt ist“, erläutert Elrond Weinbach. Durch diese Einmalzahlung können die ersten, dringend notwendigen und teureren Anschaffungen finanziert werden.
Widerspruch gegen Pflegeeinstufung ratsam
Zentrale Bedeutung für die finanzielle Unterstützung, die ein Schlaganfall-Patient erhält, kommt der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung der Pflegestufe zu. „Bis zu zehn Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der Rehaklinik erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) zu Hause“, sagt Sozialberaterin Claudia Müller. Dabei werde die Pflegebedürftigkeit ermittelt und als Empfehlung an die betreffende Krankenkasse übermittelt. Diese teile dem Versicherten anschließend die endgültige Pflegeeinstufung mit.Müller macht dabei auch Patienten, die mit der Einstufung nicht einverstanden sind, Mut. Sie könnten bis zu vier Wochen nach Mitteilung einen Widerspruch einlegen und seien damit oft erfolgreich.
Pflegetagebuch zur Dokumentation
Um zu verstehen, wie der MDK zu seiner Einstufung kommt, empfiehlt Stefan Stricker den Patienten, Einsicht in das Gutachten zu verlangen. Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß er, wieminutiös der MDK den Hilfebedarf für die Aktivitäten des alltäglichen Lebens protokolliert: „Da können es wenige Minuten sein, die zur Ablehnung eines Widerspruchs geführt haben.“ In der Begutachtungssituation könnten es besondere Umstände beim Betroffenen sein, die dazu führten, dass die Protokollierung nicht dem sonstigen Alltag entspricht. „Für eine erneute Begutachtung ist es daher hilfreich, bereits im Vorfeld ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, das den tatsächlichen Pflegebedarf dokumentiert“, empfiehlt Stricker. Dieses Pflegetagebuch könne bei einer erneuten Prüfung durch den MDK vorgelegt werden.