Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetzt LPartG) regelt die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen in Deutschland. Seit 2001 stellt die eingetragene Lebenspartnerschaft eine Möglichkeit dar eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft rechtlich abzusichern.
Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ist abzugrenzen von der gleichgeschlechtlichen Ehe, bei der gleichgeschlechtliche Paare wie verschiedengeschlechtliche Paare auch, unter das Ehegesetzt fallen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein eigenes Rechtsinstitut neben dem Rechtsinstitut der Ehe. So gelten gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Gesetz nicht als verheiratet, sondern als verpartnert.
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