Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.
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Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
1883 wurde durch die so genannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung als Grundlage für die heutige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Sie ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV) verankert und leistet vorallem durch Sachleistungen. Grundlage der Leistungsfähigkeit der GKV ist eine Beitragspflicht. Wie wir bereits 2009, 2011 und 2013 berichteten, ändern sich regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenzen, die der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechen.
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