Das Zünglein an der Waage hat bei wichtigen Begehren und Anträgen in Deutschland oft in letzter Konsequenz ein Richter. So haben die Rechtsanwälte Dr. Selbmann & Bergert aus Leipzig jüngst einer Schülerin mit Asperger Syndrom zur Verlängerung der gymnasialen Oberstufe von zwei auf vier Jahre verholfen, nachdem die sächsische Bildungsagentur diesen zuerst Antrag ablehnte.
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