Viele große Unternehmen setzen bei der Suche nach neuen Mitarbeitern mittlerweile auf digitale Bewerbungen. Dennoch kann man bei den meisten Arbeitgebern immer noch damit punkten, wenn man spätestens zum Bewerbungsgespräch eine klassische Bewerbung in einer geschmackvollen Hülle mit bringt. Denn dadurch kann der Bewerber noch ein mal die Stärken demonstrieren, die durch die digitale Bewerbung nicht richtig zum Ausdruck gekommen sind. In kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die klassische Bewerbungsmappe nach wie vor Standard. Daher sollte bei einer postalischen Bewerbung nicht nur der Inhalt, sondern auch die äußere Form stimmen, um bei dem potentiellen Arbeitgeber den bestmöglichen Eindruck zu hinterlassen.
weiterlesenSchlagwort: ausbildungsplatz
Vom Schulabschluss zum Traumberuf
Wenn man die heute 35 bis 45jährigen nach ihrer Ausbildungsplatzsuche befragt, hört man mit Sicherheit von vielen Bewerbungen, zahlreichen Gesprächen, Tests und vielleicht sogar vom notwendigen Umlenken auf einen anderen Berufswunsch. Entweder fand man keinen Ausbildungsplatz aufgrund einer Vielzahl von Mitbewerbern oder man hatte aus irgendeinem Grund nicht die richtige Voraussetzungen für den Traumberuf.
weiterlesenAusbildungsstart: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Für die ersten Jugendlichen hat es schon am 1. August angefangen, für den Großteil beginnt es in wenigen Wochen: das neue Ausbildungsjahr. Damit verbunden sind für viele Auszubildende eine ganze Reihe von Fragen: Wie sollte mein Ausbildungsvertrag aussehen? Muss ich als Azubi Überstunden machen? Was soll ich machen, wenn ich nur putzen muss, aber nichts lerne? Kann ich meinen Ausbildungsplatz auch wechseln? Dr. Azubi gibt Antworten. Das Angebot der DGB-Jugend richtet sich an alle Jugendlichen, die Fragen oder Probleme in ihrer Ausbildung haben. Ratsuchende können sich anonym und barrierefrei an Dr. Azubi wenden und erhalten zeitnah eine kompetente Antwort.
weiterlesenKind in Ausbildung – Kindergeld zurückzahlen?
Wenn Ihr Kind sich derzeit noch in Ausbildung befindet, haben Sie noch die Pflicht, es auf dem Weg in die Selbstständigkeit auch finanziell zu unterstützen. Was aber, wenn der Spross während der Ausbildung, mehr als den Ausbildungsfreibetrag verdient? Selbst wenn es sich nur um einen Euro Mehrverdienst handelt, steht Ihnen kein Kindergeld mehr zu und der Staat fordert das zuviel gezahlte Kindergeld zurück. Auch müssen Sie in diesem Fall auf alle anderen Kindervergünstigungen, wie Ausbildungsfreibetrag oder Betreuungskosten, verzichten.
weiterlesen