Wenn Ihr Kind sich derzeit noch in Ausbildung befindet, haben Sie noch die Pflicht, es auf dem Weg in die Selbstständigkeit auch finanziell zu unterstützen. Was aber, wenn der Spross während der Ausbildung, mehr als den Ausbildungsfreibetrag verdient? Selbst wenn es sich nur um einen Euro Mehrverdienst handelt, steht Ihnen kein Kindergeld mehr zu und der Staat fordert das zuviel gezahlte Kindergeld zurück. Auch müssen Sie in diesem Fall auf alle anderen Kindervergünstigungen, wie Ausbildungsfreibetrag oder Betreuungskosten, verzichten.
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