Ein pflegebedürftiger Rollstuhlfahrer klagte am 18. Juli 2014 erfolgreich auf die Kostenübernahme einer Treppensteighilfe. Mit dem Aktenzeichen B3 R KR 1/14 R gab das Bundessozialgericht dem Rollstuhlfahrer recht und verdonnerte seine Krankenkasse zur Kostenübernahme.
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Bundessozialgericht entscheidet: Kinderwunschbehandlung als Kassenleistung für unverheiratete Paare
Am Dienstag, dem 18. November, entscheidet sich das Schicksal zahlreicher unverheirateter Paare mit Kinderwunsch. Das Bundessozialgericht in Kassel wird darüber entscheiden, ob die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) endlich allen Paaren einen erhöhten Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zahlen kann. Sie kämpft seit Mitte 2012 dafür, dass auch Frauen und Männer, die nicht miteinander verheiratet sind, ein Kostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent gewährt werden kann. Bisher darf die bundesweit tätige Krankenkasse nur Ehepaare unterstützen. Die öffentliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht beginnt um 13 Uhr.
weiterlesenKrankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen
Erwachsene Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbst beschafftes Rollstuhlbike („Speedy-Bike“) oder einen Elektrorollstuhl, wenn sie sich mit einem gewöhnlichen Aktiv(greif)Rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um ihre Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen können. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gehbehinderten Erwachsenen Klägers aus Nottuln als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden.
weiterlesenUrteile rund um Hartz 4
Immer mehr Hartz 4 Empfänger bringen den Mut zum Klagen auf. In diesem Artikel informieren wir Sie über Urteile rund um Hartz 4. Vom Ein-Euro-Job, über Nachhilfe bis hin zur Gleichstellung gibt es für Gerichte zu diesem Thema jede Menge zu tun. Nicht nur Bescheide müssen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden sondern auch andere Themen treiben die Hartz 4 Empfänger zum Gericht.
weiterlesenBundessozialgericht urteilt: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten. Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge. Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten.
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