Computer (c) familienfreund.de

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Neue Broschüre der DAlzG: Demenz. Das Wichtigste

(Mynewsdesk) Der neue Ratgeber „Demenz. Das Wichtigste“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) vermittelt in kompakter Form Informationen, die erklären, was „Demenz“ und „Alzheimer“ bedeuten und was getan werden kann, um Betroffenen und ihren Familien das Leben zu erleichtern.

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Feldblumen (c) familienfreund.de

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Mobile Tischbeete machen den Garten für beeinträchtigte Menschen erlebbar

Schöne Gartenanlagen wirken sich positiv auf das Wohlbefinden der Menschen aus: Mit ihren farbenfrohen, duftenden Blumen und grünen Pflanzen tragen sie zur Beruhigung des Betrachters bei und vermitteln dem Naturliebhaber ein Wohlgefühl. In der Nähe des Grüns können Naturfreunde so richtig durchatmen, und wer das Gärtnern als Hobby betreibt, findet darin einen gesunden Ausgleich zum Alltag. Für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ist es jedoch manchmal schwierig, ihre Gartenfreude auszuleben. Rollstuhlfahrer kommen oft nicht bis zu den Anlagen, weil sie beispielsweise keine Treppen überwinden können oder Zäune im Weg stehen. Wer bettlägerig ist, sieht die bunten Blumen oft nur durch die Fensterscheibe. Abhilfe schaffen hier kleine Hochgärten, auch Tischbeete genannt.

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Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Ambulante oder stationäre Pflege? Mit der richtigen Vorsorge können sie wählen!

Die Begriffe „ambulante Pflege“ und „stationäre Pflege“ dürfte ein jeder schon mal gehört haben und fast jeder dürfte in etwa wissen, was man unter diesen Begriffen versteht. Worin sich diese beiden Arten der Pflege ganz genau unterscheiden, und was die jeweiligen Vor- und Nachteile sind, soll in dem nun folgendem Text erläutert werden.

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Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung

In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.

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Pflege | Alter Mann (c) Gerd Altmann/pixabay.de

Pflege | Alter Mann (c) Gerd Altmann/pixabay.de

Alt wie ein Baum und plötzlich Pflegebedarf

Einen alten Baum verpflanzt man nicht – so lautet das Sprichwort und doch kommt es in unserer Zeit öfter vor als man denkt. Natürlich nicht in Bezug auf die Bäume aber in Bezug auf alte und/oder pflegebedürftige Menschen. Immer wieder stehen Angehörige vor schwierigen Entscheidungen und müssen etwas tun, wo sie nicht 100% dahinter stehen. Ein Unfall, ein Sturz oder eine altersbedingte Krankheit können schnell dazu führen, dass die Unterbringung in einem betreuten Wohnen, der Tagespflege oder dem Pflegeheim unumgänglich wird.

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Altenpflege (c) geralt / pixabay.de

Altenpflege (c) geralt / pixabay.de

Neue Broschüre: Menschen mit Demenz im Krankenhaus

Die meisten Krankenhäuser sind noch nicht auf Menschen mit Demenz eingestellt, die sich in der ungewohnten Umgebung unsicher fühlen und bei Diagnose, Behandlung und Körperpflege meist nicht mitwirken können. Dies kann sowohl bei den demenzkranken Patienten als auch bei ihren Angehörigen und den Klinikmitarbeitern zu Überforderung führen.  

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Seniorin (c) Erich Westendarp  / pixelio.de

Seniorin (c) Erich Westendarp / pixelio.de

Mit Demenz allein zu Hause

Schon heute leben in Deutschland 1,4 Millionen Demenzkranke. Die Prognosen bis 2050 weisen mindestens eine Verdopplung aus. Das bisher dominierende Krankheitsbild ist die Demenz im Alter. Demenz ist wie keine andere Krankheit die Krankheit der Angehörigen.  

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Seniorin mit Demenz (c) Gerd Altmann / pixabay.de

Seniorin mit Demenz (c) Gerd Altmann / pixabay.de

Notfallmappe für Menschen mit Demenz entwickelt

Eine Patientin oder ein Patient ist an Demenz erkrankt, nicht auskunftsfähig. Niemand kennt sie oder ihn, niemand weiß, welche Medikamente regelmäßig eingenommen werden oder ob ein chronisches Leiden vorliegt. Trägt sie/er einen Herzschrittmacher, reagiert die Person allergisch? Fragen, die in der akuten Krise für eine Behandlung wichtig sind.  

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Computer (c) familienfreund.de

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DYSTONIE-Erkrankungen sind weitgehend unbekannt, betreffen aber viele Menschen

Mehr als 160.000 Menschen in Deutschland sind von unterschiedlichen Ausprägungen der DYSTONIE betroffen. DYSTONIE beschreibt eine besondere Art von unwillkürlichen Muskelverkrampfungen einzelner Körperteile, größerer Körperbereiche oder des ganzen Körpers. Diese Verkrampfungen lösen abnorme, teilweise schmerzhafte Haltungen oder Bewegungen aus. DYSTONIE kann als eigenständige Krankheit oder als Symptomkomplex in einem umfangreicheren Krankheitsbild auftreten. So geht zum Beispiel bei der seltenen Neurodegeneration mit Eisenspeicherung im Gehirn (NBIA) die DYSTONIE mit weiteren Symptomen einher. Gemeinsam ist den DYSTONIE-Erkrankungen, dass sie vielfältige Ursachen und Verläufe haben, manche Formen, wie z.B. auch NBIA, sind genetisch bedingt und verlaufen sehr schwer. 

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Mann mit Kind macht Seifenblasen (c) dirk schelpe / pixelio.de

Mann mit Kind macht Seifenblasen (c) dirk schelpe / pixelio.de

Geteiltes Leid ist halbes Leid – Entscheidungen bei Demenz und Alzheimer

Wir wünschen uns alle, wichtige Entscheidungen jederzeit selbstbestimmt und im vollen Besitz der geistigen Fähigkeiten treffen zu können. Doch was tun, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die Weichen zu stellen? Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Zusammenarbeit mit der Universität Basel beschäftigt sich mit der Frage, auf welche Art und Weise Angehörige oder potentielle Betroffene Beschlüsse stellvertretend am liebsten gefällt sähen, damit der Entscheidungsprozess möglicherweise einfacher zu schultern ist. 

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