Haben Ehegatten oder Lebenspartner eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, behalten ihre Arbeitgeber womöglich mehr Lohnsteuer ein als nötig. Zwar kann nach Ablauf des Kalenderjahres die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden, doch das Geld fehlt erstmal in der Geldbörse. Wer beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen will, sollte wegen der geänderten Vorsorgepauschale für 2014 seine Steuerklasse jetzt überprüfen. Eine andere Wahl kann auch sinnvoll sein, falls sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.
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Sex und Ehe: Was gibt es zu beachten?
Sex und Ehe sind etwas, worüber viel zu wenig gesprochen wird. Viel zu oft kommt es vor, dass das Sexleben nach und nach einschläft. Am Anfang einer Beziehung tut man es noch jeden Tag, doch nachdem die frische Verliebtheit vergangen ist, kehrt der Alltag ein. Besonders bei bereits längeren Ehen…
weiterlesenLebenspartnerin hat Kindergeldanspruch
Auch eine Lebenspartnerin hat Kindergeldanspruch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin. Auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 2013 (AZ: VI R 76/12) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Die Frau lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie wohnt gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern, ihrer Partnerin sowie mit deren beiden minderjährigen Kindern in einem Haushalt.
weiterlesenPatchwork-Familie: Was eine Hochzeit für sie bedeutet
Die klassische Familie von früher, bestehend aus Mutter, Vater und zwei Kindern ist heutzutage kaum noch anzutreffen. Aufgrund von schweren Schicksalsschlägen, Scheidungen oder Trennungen hat sich eine neue Form der Familie etabliert: die Patchwork-Familie. Neu zusammengewürfelte Familien treffen aufeinander, oft bringt jedes Elternteil eigene Kinder mit in die neue Familie – eine ganz neue Herausforderung für diese Familien, neu zusammenzufinden. Nicht selten ist dies Anlass für Konflikte und trotzdem kann eine Patchwork-Familie jedes einzelne Mitglied auf einzigartige Art und Weise bereichern und fördern.
weiterlesenErbe, Testament und Nachlassregelung
Noch im abgeschlossenen Jahr 2012 sprach das Oberlandesgericht München am 19.12. mit dem Az 31 Wx 372/11 i folgendes Urteil: Geklagt hatten Tochter und Ehemann einer verstorbenen Frau, die sich in der Pflege 2er älterer Menschen so stark engagierte, dass sie von der zuletzt gepflegten Dame als Alleinerbin eingesetzt wurde.
weiterlesenDrum prüfe, wer sich „ewig“ bindet: Was beim Ehevertrag zu beachten ist
Wir lassen uns sowieso nicht scheiden – diese Einstellung teilen viele Heiratswillige, wenn es um das Thema Ehevertrag geht. Doch die Realität ist eine andere: 40 Prozent aller Ehen in Deutschland werden geschieden. Dann regelt das Gesetz die mit der Trennung verbundenen finanziellen Fragen zwischen den Partnern. Alternativ kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Welche Konsequenzen ein solcher Vertrag hat und was zu beachten ist, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Dr. Norbert Gierlach der Bonner Kanzlei Düsing Drever Krasky Busse.
weiterlesenWilde Ehe – und was kommt danach?
Während die Zahl der Hochzeiten in Deutschland von Jahr zu Jahr immer mehr zurückgeht, nehmen die Partnerschaften ohne Trauschein (umgangssprachlich: Wilde Ehe) hingegen immer weiter zu. Bei der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber diese gesellschaftliche Tendenz allerdings nicht weiter umgesetzt. Paare, die in „wilder Ehe“ zusammenleben, stehen auch nach der Gesetzesreform im Hinblick auf Trennungsfolgen, Eigentumsverhältnisse und Erbfolge deutlich schlechter als Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare.
weiterlesenfamilienkolumne: bgh-urteil zur mindesthöhe des betreuungsunterhaltes wegen betreuung eines nichtehelichen kindes
der bgh hat mit urteil vom 16.12.2009 entschieden, dass einem unterhaltsberechtigen wegen der betreuung eines nichtehelich geborenen kindes ein mindestbedarf in höhe des existenzminimums zusteht. dieser mindestbedarf entspricht dem notwendigen selbstbehalt eines nichterwerbstätigen unterhaltspflichtigen und beträgt gegenwärtig 770,00 € monatlich. der entscheidung lag folgender sachverhalt zugrunde:
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