Mutter mit Kind - Happiness by DigitalArtBerlin, on Flickr.com

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studieren mit kind?

Studieren mit Kind kann sehr toll sein. Allerdings sollte man einiges beachten, bevor man sich dazu entscheidet, während des Studiums ein Kind zu bekommen. um solche lebenslagen bedienen zu können, sollen die studentenwerke besser finanziert werden. „sachsens studentenwerke erhalten in den nächsten jahren eine finanzielle ausstattung, die es ihnen ermöglicht, die beiträge der studierenden auf einem sozial angemessenen niveau zu halten. die studentenwerke werden in den kommenden jahren neben kostengünstigem essen und wohnraum zunehmend auch einem wachsenden bedarf bei der kinderbetreuung für studierende oder mitarbeiter der hochschulen gerecht werden müssen“, so die ministerin eva-maria-stange weiter. um 1,3 mio euro sollen die 5,5 mio euro des jahres 2008, für die jahre 2009 und 2010 aufgestockt werden. und das ist gut so!

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BZGA - Das Baby - Ein Leitfaden für Eltern (c) bzga.de

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Vor der Geburt: – Gut vorbereitet ins Kinderglück

Ein Baby ist eine große Herausforderung für junge Eltern. Schon in der Schwangerschaft sollte man sich deshalb gründlich auf das vorbereiten, was einen erwartet. Denn ist das Kind erst einmal auf der Welt, sind die Eltern mit Wickeln, Füttern und Trösten vollauf beschäftigt. Nicht nur in Sachen Erstausstattung gibt es vor der Geburt einiges zu tun – auch bürokratische und finanzielle Änderungen sollte man rechtzeitig ins Auge fassen beziehungsweise bereits vor der Geburt erledigen.

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Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei (c) geralt / pixabay.de

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei (c) geralt / pixabay.de

Bundessozialgericht urteilt: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraus­setzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten. Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge. Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten.

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