Viele Erwachsene Söhne und Töchter pflegen und betreuen zumindest zeitweise mal ihre alternden Eltern. Gut, wenn man sich Hilfe holt und die gesetzlichen Ansprüche geltend macht. Was viele aber nicht wissen auch minderjährige Kinder pflegen und betreuen schon Familienangehörige. Eine Studie vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Wien beziffert die Zahl der pflegenden Kinder zwischen 5 und 18 Jahren in Österreich auf rund 42.700. Nach den englischen Zahlen für Young Carers belaufen sich die Schätzungen für die Zahl der pflegenden Kinder in Deutschland sogar auf rund 225.000. In Deutschland untersuchte z.b. die Universität Bielefeld in einer Studie von 2007 bis 2010 die Verbesserung der Lebensqualität von pflegenden Kindern und Jugendlichen durch ein familienorientiertes Hilfeangebot.
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Streit um das Besuchsrecht – Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt
Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe, so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht.
weiterlesenBerufstätige mit Kind – Welche Rechte haben Eltern?
Immer mehr Eltern wünschen es sich, nach der Geburt so schnell wie möglich wieder in das Berufsleben einsteigen zu können. Manche tun dies aus finanziellen Gründen, andere möchten einfach gar nicht erst den Anschluss an die Arbeitswelt verlieren. Auch die Politik wirkt daran mit, dass Eltern künftig noch schneller wieder durchstarten können. Doch welche Rechte haben berufstätige Eltern überhaupt?
weiterlesenwohnungsgröße nach trennung – angemessen oder nicht?
1,6 mio menschen in deutschland sind alleinerziehende. 41% von ihnen beziehen leistungen nach sgb II. 2,2 mio kinder haben diese alleinerziehenden, die natürlich umgang mit dem anderen elternteil genauso haben wollen, wie mit dem, wo sie leben. so spricht man besonders nach einer scheidung bzw. nach einer trennnung, wo beide eltern das geteilte sorgerecht haben vom sogenannten umgangsrecht. dieses regelt im allgemeinen zum wohle des kindes den umgang mit beiden elternteilen. nun können natürlich auch die unterhaltszahlenden leistungen nach sgbII beziehen. ein vater klagte nun teilweise erfolgreich gegen die arge.
weiterlesenBundessozialgericht urteilt: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten. Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge. Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten.
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