Schule Schriftzug (c) S. Hofschläger / pixelio.de

Schule Schriftzug (c) S. Hofschläger / pixelio.de

Ihre Pflicht, dass richtige Bildungsangebot für Ihr Kind zu wählen

Das beste Bildungsangebot passiert am richtigen Ort, mit dem richtigen Konzept und zur richtigen Zeit. In Deutschland gibt es viele Eltern und Kinder, die alles auf einmal wollen. Einige gesetzliche Regelungen sorgen aber immer wieder für Verdruss. So gibt es z. B. die Schulbesuchspflicht, die allen schulpflichtigen Kindern den Schulbesuch auferlegt. Zuwiderhandlungen können und werden laut Schulgesetz strafrechtlich geahndet. Bußgelder, Ordnungshaft und Zwangszuführungen zum Unterricht treiben immer wieder Eltern und Kinder dazu Deutschland zu verlassen.

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Paragraphen (c) gerd altmann / pixelio.de

Paragraphen (c) gerd altmann / pixelio.de

§1 SächsKitaG – Eltern und Kinder im Mittelpunkt?

Das sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) wurde im Dezember 2005 novelliert. Es regelt die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) sowie in Kindertagespflege. Aber was behinhaltet Kindertagesstätte und Kindertagespflege eigentlich? Und wie ist die Betreuung fachlich geregelt?

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Gesundheit | Diabetiker nimmt Blut ab am Finger (c) Michael Horn  / pixelio.de

Gesundheit | Diabetiker nimmt Blut ab am Finger (c) Michael Horn / pixelio.de

schwerbehindert oder nicht?

als schwerbehindert gelten menschen nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX, wenn ihre körperliche funktion, geistige fähigkeit oder seelische gesundheit mit hoher wahrscheinlichkeit länger als sechs monate von dem für das lebensalter typischen zustand abweichen. Aus dieser Abweichung ergibt sich dann, dass die teilhabe am leben in der gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein grad der behinderung (gdb) von wenigstens 50 vorliegt. liegt der gdb bei 30 kann man unter bestimmten umständen einen schwerbehinderten gleichgestellt werden.

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Wasserwaage (c) didgeman / pixabay.de

Wasserwaage (c) didgeman / pixabay.de

Was Eltern in der KiTa alles bewirken können – §6 SächsKitaG im Detail

Als Eltern sind sie für ihr(e) Kind(er) die einzigen Fürsprecher, Begleiter und Verantwortliche. Was das in der alltäglichen KiTa-Praxis bedeutet, ist so wichtig und fördernswert, dass es im sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) einen eigenen Paragraphen füllt.

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Wider den Paragraphen-Dschungel (c) geralt / pixabay.de

Wider den Paragraphen-Dschungel (c) geralt / pixabay.de

Lebenspartnerin hat Kindergeldanspruch

Auch eine Lebenspartnerin hat Kindergeldanspruch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin. Auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 2013 (AZ: VI R 76/12) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Die Frau lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie wohnt gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern, ihrer Partnerin sowie mit deren beiden minderjährigen Kindern in einem Haushalt.  

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Familie | Mutter, Vater und Kind (c) Skitterphoto / pixabay.de

Familie | Mutter, Vater und Kind (c) Skitterphoto / pixabay.de

Scheidung von gestern bis heute – Von Papst bis Internet

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte und im Falle einer Scheidung sollten das nicht die Anwälte sein. Spätestens seit dem Film „Der Rosenkrieg“ mit Kathleen Turner, Michael Douglas und Danny DeVito ist klar, dass bei einer Scheidung bis aufs Messer gekämpft werden kann. Die Ehe gilt dabei seit Jahrhunderten als feste Institution, die die Verbindung zwischen 2 Menschen zusätzlich festigte. Geteilt wurden und werden Bett und Tisch. Der Bund der Ehe und die Ausgestaltung der Beziehung hat je nach Kultur und Land unterschiedliche Ausprägungen. Historisch ist die Scheidung fast genauso alt, wie die Ehe. Schon im 8. Jahrhundert konnten Eheleute ihre Verbindung in beiderseitigem Einvernehmen vor dem zuständigen Grafengericht via Abgabe einer Erklärung lösen lassen. Im Laufe der Jahrhunderte änderten sich Ehe- und Scheidungsbedingungen dramatisch.

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Billigst-Unterbringung ist nicht möglich, auch wenn der Eigenanteil fürs Pflegeheim weiter steigt (c) Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

Billigst-Unterbringung ist nicht möglich, auch wenn der Eigenanteil fürs Pflegeheim weiter steigt (c) Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

Conterganrenten werden deutlich erhöht

Der Bundestag hat am 25. April das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet. Darin ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 eine Erhöhung der monatlichen Conterganrente von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro vorgesehen. Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen.

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Experten der familienfreund KG helfen auch beim Wiedereinstieg (c) Ralf Julke / l-iz.de

Experten der familienfreund KG helfen auch beim Wiedereinstieg (c) Ralf Julke / l-iz.de

Tipps für Mütter: Erfolgreicher Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Wer sich trotz Beruf bewusst für ein Kind entscheidet, ist sich meist über die Konsequenzen im Klaren. Um sein Kind während der ersten Lebensjahre begleiten zu können, muss man sich eine Auszeit von seinem Job nehmen. Eine schöne Zeit, doch was passiert nach der Elternzeit und wie geht man als Frau den Wiedereinstieg in das Berufsleben an?

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Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung

In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.

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