Staubstatistik, zusammengestellt von der Minijobzentrale

Staubstatistik, zusammengestellt von der Minijobzentrale

Frühlingsstund hat Staub im Mund – Haushaltshilfen helfen

Minijob-Zentrale rät: Wer sich zum Frühjahrsputz Hilfe holt, hat nur mit angemeldeten Putzkräften glänzende Aussichten. Im Frühling entdecken die Deutschen regelmäßig den Putzteufel in sich. Es gilt, nicht nur Klinken zu putzen, sondern auch hinter den Betten und Schränken wieder mal richtig Staub aufzuwirbeln. Doch auch wer sich für das Großreinemachen Hilfe holt, kann sich die Finger schmutzig machen. Nur angemeldete Haushaltshilfen arbeiten legal und garantieren, dass Sie den Durchblick in Steuer- und Finanzfragen behalten.

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Arbeit | Vertreter an der Tür (c) Siegfried Fries / pixelio.de

Arbeit | Vertreter an der Tür (c) Siegfried Fries / pixelio.de

Schwarzarbeit im Haushalt ist keine Bagatelle

Schwarzarbeit ist keine Bagatellkriminalität und deren konsequente Verfolgung stärkt die Wirtschaft im Land und trägt dazu bei, „dass in Sachsen der ehrliche nicht der Dumme ist“ und „dass der kriminelle Schädiger, nicht der hilfsbereite Nachbar verfolgt wird.“  Schnell wird bei Freunden und Bekannten um eine Gefälligkeit gebeten und manchmal wird der Anreiz durch Geld oder geldwerte Vorteile erhöht. Schwierig wird es, wenn der gute Bekannte gegen Entgelt das Laminat verlegt, die Nachbarin die Pflege und Betreuung der bettlägerichen Oma übernimmt oder der Student Geld auf die Hand für seine Nachhilfe erhält.

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tipps © Ewe Degiampietro - Fotolia.com

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Haushaltsnahe Dienstleistungen aus Sicht von Eltern

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministers vom 3. November 2006 ist ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis nach (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ESTG) gesetzlich nicht definiert. Es verlangt eine Tätigkeit, die einen engen Bezug zum Haushalt hat.

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