am 30. november 2006 hatten wir als familienfreunde gelegenheit an der sitzung des behindertenbeirates der stadt leipzig im festsaal des neuen rathauses teilzunehmen. hier durften wir den redebeitrag von frau anne kobes, rechtsanwältin und mediatorin, miterleben, welchen wir ihnen nicht vorenthalten wollen.
weiterlesenSchlagwort: integration
Wer zahlt und stellt den Integrationshelfer?
Immer wieder treten betreute Mitarbeiter für sich oder ihre Familienmitglieder an uns mit dieser Frage heran. Während Regel-Kindertageseinrichtungen und Regel-Schulen nach Behindertenkonvention die Integration von Behinderten ermöglichen müssen, bleibt am Ende oft die Frage: Wer zahlt und stellt den Integrationshelfer?
Natürlich antworten wir, dass die Eingliederungshilfe die Kosten für den Integrationshelfer der erste Ansprechpartner ist. Nach der Genehmigung von Mitteln, Stunden und Umfang der Begleitung muss natürlich noch eine entsprechende Person gefunden werden, die den Job mit Leben füllt.
Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nun in Eilverfahren bestätigte, sind die Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend- oder Sozialhlfe zu erbringen und die Kommunen sich an der Finanzierung der Inklusion beteiligen müssen. Nachstehend finden sie weitere Einzelheiten zum Fall:
Schlummernde Potenziale in Migrantenkindern wecken
Integration – aber bitte richtig. Die Fähigkeiten und Potenziale von Migrantenkindern bleiben hier in Deutschland oft unentdeckt. Die deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin kritisiert, dass die Vor- und Fürsorge von Kindern mit Migrationshintergrund vernachlässigt wird. In vielen Großstädten findet eine punktuelle Förderung statt, welche kaum den wachsenden Bedarf decken kann. Schlummernde Potenziale in Migrantenkindern muss man jedoch wecken. Heute sind zwölf Prozent der Grundschulkinder laut statistischem Bundesamt ausländischer Herkunft. In Stuttgart oder Frankfurt kommen sogar 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren aus Familien mit Migrationshintergrund.
weiterlesenGesetz zur Umsetzung der Inklusion im Saarland beschlossen
Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland bereits seit März 2009 dazu verpflichtet, die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen und nachhaltig in allen Bereichen des Lebens und den geltenden Gesetzen zu verankern. Ein nicht unerheblicher Teil der Anstrengung besteht in der Umsetzung des Artikel 24 UN-Behindertenkonvention, in dem sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anzuerkennen und dieses Recht in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen und mit dem Ziel des lebenslanges Lernens.
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