Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland bereits seit März 2009 dazu verpflichtet, die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen und nachhaltig in allen Bereichen des Lebens und den geltenden Gesetzen zu verankern. Ein nicht unerheblicher Teil der Anstrengung besteht in der Umsetzung des Artikel 24 UN-Behindertenkonvention, in dem sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anzuerkennen und dieses Recht in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen und mit dem Ziel des lebenslanges Lernens.
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Schlummernde Potenziale in Migrantenkindern wecken
Integration – aber bitte richtig. Die Fähigkeiten und Potenziale von Migrantenkindern bleiben hier in Deutschland oft unentdeckt. Die deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin kritisiert, dass die Vor- und Fürsorge von Kindern mit Migrationshintergrund vernachlässigt wird. In vielen Großstädten findet eine punktuelle Förderung statt, welche kaum den wachsenden Bedarf decken kann. Schlummernde Potenziale in Migrantenkindern muss man jedoch wecken. Heute sind zwölf Prozent der Grundschulkinder laut statistischem Bundesamt ausländischer Herkunft. In Stuttgart oder Frankfurt kommen sogar 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren aus Familien mit Migrationshintergrund.
weiterlesenintegration in die regelschule? eine herausforderung für alle
am 30. november 2006 hatten wir als familienfreunde gelegenheit an der sitzung des behindertenbeirates der stadt leipzig im festsaal des neuen rathauses teilzunehmen. hier durften wir den redebeitrag von frau anne kobes, rechtsanwältin und mediatorin, miterleben, welchen wir ihnen nicht vorenthalten wollen.
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