Kind rutscht (c) Monika Torloxten / pixelio.de

Kind rutscht (c) Monika Torloxten / pixelio.de

Kind unglücklich in der Kinderbetreuung

Ist ihr Kind unglücklich in der Kinderbetreuung? Haben sie den langersehnten Wunschplatz ergattert und nun gibt es nur Frust und Tränen? Dann haben sie das Recht fristlos den Betreuungsvertrag zu kündigen. Mit dem Az.: 114 C 151/15 hat das Bonner Amtsgericht ein wegweisendes Urteil zur Kinderbetreuung gesprochen. Die Hintergründe zu diesem Urteil:

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Paragraph | Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand (c) geralt / pixabay.de

Paragraph | Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand (c) geralt / pixabay.de

OLG Dresden: Kein Schadenersatz für Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz

Der für Amtshaftungsansprüche zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seinem Urteil vom 26. August 2015 die Klagen von drei Müttern abgewiesen, die von der Stadt Leipzig Schadenersatz für Verdienstausfall begehren, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten.

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Achensee

Achensee

Familienfreizeit: Auftanken am Achensee

Den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen und dabei Zeit für sich zu finden, ist nicht immer einfach. Auszeiten sind wichtig für das eigene Wohlbefinden, die Beziehung und natürlich auch für die eigene Gesundheit.

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Frau und Mann als Symbol (c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

Frau und Mann als Symbol (c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

Beziehungstipps für Paare

…und, die die es werden wollen, gibt es viele. Beziehungen sind der Kern unseres Lebens. Kaum gezeugt, steht der zu erwartende Nachwuchs im Mittelpunkt der elterlichen Beziehung. Ein Blick hinter die Kulissen, direkt in den Babybauch, festigt die erste Bindung zum Ungeborenen. Es wird mit dem Baby erzählt, gekuschelt und Musik gehört. Lange bevor es geboren wird, ist es ein echtes Familienmitglied.

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Hilfsmittel Pflege (c) familienfreund.de

Hilfsmittel Pflege (c) familienfreund.de

Kurzzeitpflege – Geld, was keiner braucht?

In den letzten 10 Jahren wurden die Rufe nach Verbesserungen für pflegende und ihre Angehörigen immer lauter. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 traten vor allem für Menschen, die häuslich gepflegt und betreut werden viele Verbesserungen in Kraft. Es ging vor allem um mehr Geld und um mehr Anerkennung. Die Leistungen wurden rigeros aufgestockt. Die Kurzzeitpflege wurde auf bis zu 6 Wochen verlängert, die Beträge erhöht. Nebenbei gibt es hälftig das Pflegegeld weiter. Auch das Pflegegeld wurde entsprechend in den Pflegestufen erhöht. Ebenso wurde besonderes Augenmerk auf Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI gelegt. Und alles nur, um die qualitativ bessere Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

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Coupon_Familienwissen_Kinderbetreuung | loupus.de

Coupon_Familienwissen_Kinderbetreuung | loupus.de

Bares ist nicht Wahres bei Abzug von Kinderbetreuungskosten

Der III. Senat des BFH hat am 18.12.2014 (BFH III R 63/13) entschieden, dass die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist.

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Deckblatt Broschüre ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit (c) elterngeld-plus.de

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit (c) elterngeld-plus.de

Elterngeldplus – Alles was Sie wissen müssen, inkl. Download und Rechenbeispielen

Das für Familien nach der Geburt eines Kindes am 1. Januar 2007 eingeführte Elterngeld wird ab 1.1.2015 verändert und erweitert um das Elterngeldplus. Bisher gab es finanzielle Unterstützung für Mütter und Väter, um den Einkommenswegfall aufzufangen. Wer sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung der eigenen Kinder kümmert und deshalb nicht oder nicht mehr mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, erhielt bzw. erhält Elterngeld als Sozialleistung. Der heute auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf zum ElterngeldPlus setzt vor allem darauf das Elterngeld zu flexibilisieren und mehr Zeit für Familie zu ermöglichen. Bereits im 8. Familienbericht wurde die Erkenntnis gewonnen, dass Mütter und Väter mit Kindern Beruf und Familie unter einen Hut bekommen wollen.

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Beratung_Startseite_HR - Gründer der familienfreund KG (c) Ralf Julke / l-iz.de

Ideen zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie suchen, entwickeln und gemeinsam umsetzen.

Lösungsmöglichkeiten für das KiTa-Chaos – nicht nur in Leipzig

Am 7. März 2014 verschickte die Stadtverwaltung Leipzig als Öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe das Eingeständnis bis zum 1. September für das einjährige Kind keinen Platz in einer Krippe anbieten zu könen. Nach einem Aufschrei der Medien legte die Kommunikationsabteilung nach und die Rechtfertigungsversuche wirken eher komisch.

In einer kleinen Folge will die familienfreund KG zeigen, wie das Unternehmen auf die ständig zunehmenden Bedarfe nach qualitativ hochwertiger Ganztagsbetreuung reagiert hätte – wenn es der Örtliche Träger wäre.

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Weihnachtsmann (c) Willy_s / pixelio.de

Weihnachtsmann (c) Willy_s / pixelio.de

Weihnachtsmarkspecial: Weihnachten in Hessen

Der Familienservice möchte Ihnen im Weihnachtsmarktspecial verschiedene Weihnachtsmärkte näher bringen. In diesem Beitrag wird über Weihnachten in Hessen berichtet. In Wiesbaden gibt es den Sternschnuppenmarkt rund um den Schloßplatz, das Rathaus und die Marktkirch. Vom 23.11. bis 23.12. lädt der Sternschnuppenmarkt zum Schnuppern, Genießen und Kaufen ein. Freuen Sie sich auf weihnachtliches Ambiente mitten in der Landeshauptstadt.

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Finanzamt - Dein Freund und Helfer ? (c) MichaelGaida / pixabay.de

Finanzamt - Dein Freund und Helfer ? (c) MichaelGaida / pixabay.de

[Update] Abzug der Kinderbetreuung nur bei Überweisung und Quittung

Wie dem Urteil vom 20. März 2013 (3 K 12356/12) des Finanzgerichtes Niedersachen zu entnehmen ist, gilt das Nachweiserfordernis „Erhalt einer Rechnung für die Aufwendungen und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung“ ausschließlich auf Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden und nicht auf sog. Mini-Jobs. 

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