Ist ihr Kind unglücklich in der Kinderbetreuung? Haben sie den langersehnten Wunschplatz ergattert und nun gibt es nur Frust und Tränen? Dann haben sie das Recht fristlos den Betreuungsvertrag zu kündigen. Mit dem Az.: 114 C 151/15 hat das Bonner Amtsgericht ein wegweisendes Urteil zur Kinderbetreuung gesprochen. Die Hintergründe zu diesem Urteil:
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