grundsätzlich ist es eine nicht mehr ganz frische neuigkeit aber, da es sich um ein grundsatzurteil handelt, wollen wir auch unsere leserschaft noch einmal ausführlich informieren. gestern am 17.4.2012 gab es am sächsischen oberverwaltungsgericht in bautzen eine mündliche verhandlung zur lernmitelfreiheit in sachsen.
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kein kopiergeld an öffentlichen schulen: sächsische verfassung garantiert lernmittelfreiheit
wer kennt das nicht: kaum ist das neue schuljahr in sicht hagelt es an öffentlichen schulen forderungen gegenüber den schülern bzw. den eltern. da noch 5 euro für kopiergeld, hier noch ein arbeitsheft und, und, und…wohl dem, der sich auf’s gesetz beruft und nicht alles ungeprüft bezahlt und kauft, was schule verlangt. der begriff „lernmittel“ und dessen auslegung beschäftigte nun das verwaltungsgericht dresden. es urteilte im falle einer kopiergeldforderung wie folgt:
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