Immer wieder treten betreute Mitarbeiter für sich oder ihre Familienmitglieder an uns mit dieser Frage heran. Während Regel-Kindertageseinrichtungen und Regel-Schulen nach Behindertenkonvention die Integration von Behinderten ermöglichen müssen, bleibt am Ende oft die Frage: Wer zahlt und stellt den Integrationshelfer?
Natürlich antworten wir, dass die Eingliederungshilfe die Kosten für den Integrationshelfer der erste Ansprechpartner ist. Nach der Genehmigung von Mitteln, Stunden und Umfang der Begleitung muss natürlich noch eine entsprechende Person gefunden werden, die den Job mit Leben füllt.
Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nun in Eilverfahren bestätigte, sind die Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend- oder Sozialhlfe zu erbringen und die Kommunen sich an der Finanzierung der Inklusion beteiligen müssen. Nachstehend finden sie weitere Einzelheiten zum Fall:
Schlagwort: Landessozialgericht
Bundessozialgericht entscheidet: Kinderwunschbehandlung als Kassenleistung für unverheiratete Paare
Am Dienstag, dem 18. November, entscheidet sich das Schicksal zahlreicher unverheirateter Paare mit Kinderwunsch. Das Bundessozialgericht in Kassel wird darüber entscheiden, ob die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) endlich allen Paaren einen erhöhten Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zahlen kann. Sie kämpft seit Mitte 2012 dafür, dass auch Frauen und Männer, die nicht miteinander verheiratet sind, ein Kostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent gewährt werden kann. Bisher darf die bundesweit tätige Krankenkasse nur Ehepaare unterstützen. Die öffentliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht beginnt um 13 Uhr.
weiterlesen