bereits im november 2011 sollten sich interessierte einrichtungen in sachsen für das modellprojekt verlängerte öffnungszeiten melden. 34 bewarben sich und 12 erfüllten die vorraussetzungen.
es wird gefördert, was längst im gesetz steht und was eltern, team, träger und öffentlicher träger der kinder- und jugendhilfe miteinander abstimmen (sollten). eine vorraussetzung, war das vorlegen eines umsetzungskonzeptes, welches nachweispflichtig mit dem elternbeirat abgestimmt ist. den bedarf für verlängerte öffnungszeiten kann man schon allein durch die anzahl der bewerbungen ableiten.
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