Das sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) wurde im Dezember 2005 novelliert. Es regelt die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) sowie in Kindertagespflege. Aber was behinhaltet Kindertagesstätte und Kindertagespflege eigentlich? Und wie ist die Betreuung fachlich geregelt?
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