Patientenverfügung (c) geralt / pixabay.de

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Wie schreibe ich eine Patientenverfügung richtig?

Mit dem Az: XII ZB 61/16 entschied der Bundesgerichtshof, dass künstliche Ernährung möglich ist auch, wenn in der Patientenverfügung die Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ geschrieben steht. Dem in der Patientenverfügung Bevollmächtigten (in diesem Fall eine Tochter) ist es nicht möglich mit dieser allgemeinen Formulierung konkrete Behandlungmaßnahmen, die gewollt wären oder nicht abzuleiten bzw. zu verhindern. Damit hat der BGH die Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Nun stellt sich wieder einmal die Frage: Wie schreibe ich eine Patientenverfügung richtig?

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Vortrag Familienwissen BetriebsKiTa (c) familienfreund.de

Vortrag Familienwissen BetriebsKiTa (c) familienfreund.de

Familienwissen Patientenverfügung – Alles kann, nichts muss!

Das Rechtssystem ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Der Workshop Familienwissen Patientenverfügung schafft hier bei einem ganz konkreten Thema Abhilfe.

Recht haben und Recht kriegen – diesen Spruch kennen die meisten und doch ist es mit der nötigen Fachkenntnis und geeigneter Unterstützung oft leichter als gedacht. Ähnlich vielfältig wie die Lebenslagen und Probleme sind auch die Rechtslagen. So ist der Anwalt fast wie der beste Freund, der sich noch einmal spezialisiert und konkret mit Fragen auseinandersetzen kann.

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Was passiert mit Hilde Mück? - Neues Kinderbuch zu Tod und Abschied. Erschienen im Fachverlag des Deutschen Bestattungsgewerbes (bestatter.de), Düsseldorf, 2012

Was passiert mit Hilde Mück? - Neues Kinderbuch zu Tod und Abschied. Erschienen im Fachverlag des Deutschen Bestattungsgewerbes (bestatter.de), Düsseldorf, 2012

entscheidung über leben und tod

mitte februar wurde der niederländische prinz johan friso beim skifahren von einer lawine verschüttet. schon kurz nach dem unfall war klar, dass er vermutlich aus dem koma nicht mehr erwachen wird. nach niederländischem recht muss ein mensch in einem solch hoffnungslosen zustand nicht am leben erhalten werden. die ärzte dürfen das beatmungsgerät sogar ohne zustimmung der familie abschalten. anders ist die lage in deutschland: auch hier dürften ärzte zwar passive sterbehilfe durch das abschalten lebenserhaltender geräte leisten – aber nur dann, wenn es dem vermuteten oder dokumentierten willen des betroffenen entspricht! wie aber kann man einen solchen willen artikulieren und wie kann man sicherstellen, dass er auch wirklich umgesetzt wird? und wie kann man schließlich dafür sorgen, dass auch der letzte weg selbst nach den eigenen vorstellungen gestaltet wird? diese und viele andere fragen gab es bei unserem expertentelefon. 

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