Pflege | Alter Mann (c) Gerd Altmann/pixabay.de

Pflege | Alter Mann (c) Gerd Altmann/pixabay.de

Pflegebedürftigkeit: Wie hilfreich kann eine 24-h-Pflege sein?

Im Laufe des Lebens wird jeder Mensch auf irgendeine Weise mit der Pflegebedürftigkeit konfrontiert. In manchen Fällen kommt es unvermittelt zu einem Pflegebedarf, zum Beispiel aufgrund von plötzlich auftretenden Krankheiten – Lähmung nach einem Schlaganfall oder einem Unfall – und somit bleibenden Behinderungen. Das Leben und der Alltag der gesamten Familie verändern sich: Tagesabläufe müssen geändert und im Voraus geplant werden, hinzukommen auch noch ständige Arztbesuche. Der Betroffene ist oftmals nicht mehr eigenständig, kann sich nicht mehr frei bewegen und die menschlichen Bedürfnisse nicht mehr selbst meistern. In anderen Fällen tritt die Pflegebedürftigkeit allmählich und langsam an, sodass man sich als Familie darauf vorbereiten kann. Dies kommt bei alternden Eltern und Großeltern vor, die mit der Zeit Ihre Selbstständigkeit verlieren – zum Beispiel durch Demenz- oder Parkinsonerkrankung.

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Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung

In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.

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Familie | Figurengruppe sitzt auf einer Bank (c) Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Familie | Figurengruppe sitzt auf einer Bank (c) Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Schlaganfall: Jeder zweite Patient bleibt pflegebedürftig

Weltweit erleidet jeder sechste Mensch einen Schlaganfall in seinem Leben. Nach Angaben der Deutschen Schlaganfall-Hilfe sind hierzulande jährlich 270.000 Menschen davon betroffen. Häufig bleiben Behinderungen zurück. Um Langzeitschäden zu verhindern, ist im Notfall höchste Eile geboten. Experten warnen davor, dass Patienten nach der intensiven klinischen Versorgung in der Nachsorge einen Rückschritt machen.

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Seniorin (c) Erich Westendarp  / pixelio.de

Seniorin (c) Erich Westendarp / pixelio.de

Mit Demenz allein zu Hause

Schon heute leben in Deutschland 1,4 Millionen Demenzkranke. Die Prognosen bis 2050 weisen mindestens eine Verdopplung aus. Das bisher dominierende Krankheitsbild ist die Demenz im Alter. Demenz ist wie keine andere Krankheit die Krankheit der Angehörigen.  

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Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (c) Gerd Altmann / PIXELIO.de

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (c) Gerd Altmann / PIXELIO.de

2013 Alles neu in der Pflege – mit Update 2014

am 1.1.2013 wird sich für pflegebedürftige und potentiell von pflegebedürftigkeit bedrohte menschen einiges ändern. mit dieser neuausrichtung will die bundesregierung den steigenden zahlen an demenzkranken bessere versorgung ermöglichen. während bis jetzt über die pflegekassen vor allem die körperlichen einschränkungen und der damit auftretende mehrbedarf an betreuung als berechnungsgrundlage für leistungen galt, wird in zukunft auf dem posten „betreuung“ rechnung getragen. ambulant soll es sein, ausgebaut muss es werden und gestaltungsspielräume sollen geschaffen bzw. vergrößert werden.

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