Im Januar 2015 trat bereits das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft und nun folgt, wie angekündigt, ein zweites Pflegestärkungsgesetz, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter zu unterstützen. Wesentliche und wichtige Änderungen treten allerdings erst ab 2017 bzw. 2018 in Kraft. Dazu gehört die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes sowie die Veränderungen beim Pflege TÜV.
weiterlesenSchlagwort: Pflegebedürftigkeit
Mit Demenz allein zu Hause
Schon heute leben in Deutschland 1,4 Millionen Demenzkranke. Die Prognosen bis 2050 weisen mindestens eine Verdopplung aus. Das bisher dominierende Krankheitsbild ist die Demenz im Alter. Demenz ist wie keine andere Krankheit die Krankheit der Angehörigen.
weiterlesenWill man seine Eltern wirklich pflegen?
Seine Schwiegereltern oder Eltern im Alter oder im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu pflegen, ist oft eine Herausforderung. Nachdem man jahrelang unabhängig voneinander gelebt hat, ist es nicht leicht, sich plötzlich wieder aufeinander einzustellen. Gerade wenn es den Senioren nicht gut geht, müssten die Kinder, sofern sie die Pflege übernehmen, in ihrem eigenen Alltag unter Umständen viele Abstriche machen. Oft auch in wirtschaftlicher Hinsicht, etwa weil man seine Berufstätigkeit reduzieren oder gar aufgeben muss. Vielen stellt sich daher die Frage: „Will ich meine Eltern wirklich pflegen? Schaffe ich das überhaupt?“
weiterlesen2013 Alles neu in der Pflege – mit Update 2014
am 1.1.2013 wird sich für pflegebedürftige und potentiell von pflegebedürftigkeit bedrohte menschen einiges ändern. mit dieser neuausrichtung will die bundesregierung den steigenden zahlen an demenzkranken bessere versorgung ermöglichen. während bis jetzt über die pflegekassen vor allem die körperlichen einschränkungen und der damit auftretende mehrbedarf an betreuung als berechnungsgrundlage für leistungen galt, wird in zukunft auf dem posten „betreuung“ rechnung getragen. ambulant soll es sein, ausgebaut muss es werden und gestaltungsspielräume sollen geschaffen bzw. vergrößert werden.
weiterlesenkünstliche ernährung – wegweisendes urteil rund um die betreuung!
der letzte wille hat so seine tücke. während man aus dem strafrecht der vergangenheit den letzten wunsch eines verurteilten erfüllte, ist der letzte wille in der heutigen zeit nicht mehr unbedingt das ende vom lied! kaum jemand setzt sich in jungen jahren schon mit pflege, tod oder unfall auseinander. man lebt einfach. sei es nun die betreuungsvollmacht oder das testament – die gedanken werden schnell schwer. gerade, wenn wir mit dem mobilen familienbüro unterwegs sind, reißen uns die standbesucher die broschüren erben und vererben , betreuungsrecht , patientenverfügung sowie informationen zur betreuung und vorsorge förmlich aus der hand. erfahrene menschen greifen dabei viel öfter zu als die jüngeren.
weiterlesenErstes Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015
Alles neu in der Pflege hieß es 2013 und es gab deutliche Verbesserungen für die pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Noch unter Gesundheitsminister Daniel Bahr arbeitete eine Expertenkommission an der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sowie der Begutachtungsregelungen- und verfahrens an sich. Während der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nun ab Sommer 2014 in der Erprobung ist, soll sich dank Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 für Pflegebedürftige und ihre Angehörige einiges ändern. Ab 1. Januar 2015 sollen durch das erste Pflegestärkungsgesetz die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden. Gerade auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird wieder verstärkt eingangen.
weiterlesenNeuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung
In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.
Pflegebedürftigkeit: Wie hilfreich kann eine 24-h-Pflege sein?
Im Laufe des Lebens wird jeder Mensch auf irgendeine Weise mit der Pflegebedürftigkeit konfrontiert. In manchen Fällen kommt es unvermittelt zu einem Pflegebedarf, zum Beispiel aufgrund von plötzlich auftretenden Krankheiten – Lähmung nach einem Schlaganfall oder einem Unfall – und somit bleibenden Behinderungen. Das Leben und der Alltag der gesamten Familie verändern sich: Tagesabläufe müssen geändert und im Voraus geplant werden, hinzukommen auch noch ständige Arztbesuche. Der Betroffene ist oftmals nicht mehr eigenständig, kann sich nicht mehr frei bewegen und die menschlichen Bedürfnisse nicht mehr selbst meistern. In anderen Fällen tritt die Pflegebedürftigkeit allmählich und langsam an, sodass man sich als Familie darauf vorbereiten kann. Dies kommt bei alternden Eltern und Großeltern vor, die mit der Zeit Ihre Selbstständigkeit verlieren – zum Beispiel durch Demenz- oder Parkinsonerkrankung.
weiterlesenSchlaganfall: Jeder zweite Patient bleibt pflegebedürftig
Weltweit erleidet jeder sechste Mensch einen Schlaganfall in seinem Leben. Nach Angaben der Deutschen Schlaganfall-Hilfe sind hierzulande jährlich 270.000 Menschen davon betroffen. Häufig bleiben Behinderungen zurück. Um Langzeitschäden zu verhindern, ist im Notfall höchste Eile geboten. Experten warnen davor, dass Patienten nach der intensiven klinischen Versorgung in der Nachsorge einen Rückschritt machen.
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