In den letzten 10 Jahren wurden die Rufe nach Verbesserungen für pflegende und ihre Angehörigen immer lauter. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 traten vor allem für Menschen, die häuslich gepflegt und betreut werden viele Verbesserungen in Kraft. Es ging vor allem um mehr Geld und um mehr Anerkennung. Die Leistungen wurden rigeros aufgestockt. Die Kurzzeitpflege wurde auf bis zu 6 Wochen verlängert, die Beträge erhöht. Nebenbei gibt es hälftig das Pflegegeld weiter. Auch das Pflegegeld wurde entsprechend in den Pflegestufen erhöht. Ebenso wurde besonderes Augenmerk auf Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI gelegt. Und alles nur, um die qualitativ bessere Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
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Pflegen ja, aber da geht noch was
Seit dem 1. Januar 2013 entfaltet die Pflegereform langsam Ihre volle Wirkung. Nicht nur für Pflegebedürftige sondern auch pflegende Angehörige wurden Veränderungen vorgenommen. Neben mehr Pflegegeld für alltagseingeschränkte Menschen gibt es auch mehr Pflegesachleistungen und die Möglichkeit relativ kurzfristig Prüfungen auf eine Pflegestufe durchführen zu lassen. Leider wissen viele Menschen nicht nur, welchen Umfang die Leistungen von der Pflegekasse haben sondern kennen auch nicht die Vielfalt der Dienstleister, die Leistungen rund um den Alltag erbringen.
weiterlesenErstes Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015
Alles neu in der Pflege hieß es 2013 und es gab deutliche Verbesserungen für die pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Noch unter Gesundheitsminister Daniel Bahr arbeitete eine Expertenkommission an der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sowie der Begutachtungsregelungen- und verfahrens an sich. Während der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nun ab Sommer 2014 in der Erprobung ist, soll sich dank Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 für Pflegebedürftige und ihre Angehörige einiges ändern. Ab 1. Januar 2015 sollen durch das erste Pflegestärkungsgesetz die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden. Gerade auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird wieder verstärkt eingangen.
weiterlesenNeuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung
In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.
qualität der häuslichen pflege: pflegebedürftige haben recht auf freie wahl der pflegeperson
wenn die qualität der häuslichen pflege überwiegend sichergestellt ist, können pflegebedürftige frei entscheiden, wer ihre pflege übernehmen soll. so entschieden durch den 8. senat des hessischen landessozialgerichtes. im verhandelten fall hatte der 60jährige kläger pflegegeld beantragt. die pflegestufe 1 war ihm im vorfeld zuerkannt worden. allerdings wollte die zuständige krankenkasse kein pflegegeld auszahlen, sondern verwies ihn auf pflege-sachleistungen. als grund gab die krankenkasse an, dass durch die vom kläger ausgesuchte pflegeperson die qualität der pflege nicht ausreichend sichergestellt werden würde.
weiterlesenPflegereform tritt ab 1. Juli 2008 in Kraft – Nutzen Sie die Verbesserungen
Die Pflegereform tritt ab dem 1. Juli 2008 in Kraft. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurden die Leistungen umfassend erweitert. Pflegebedürftige und auch deren Angehörige können nun besser unterstützt werden.
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