Hilfsmittel Pflege (c) familienfreund.de

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Kurzzeitpflege – Geld, was keiner braucht?

In den letzten 10 Jahren wurden die Rufe nach Verbesserungen für pflegende und ihre Angehörigen immer lauter. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 traten vor allem für Menschen, die häuslich gepflegt und betreut werden viele Verbesserungen in Kraft. Es ging vor allem um mehr Geld und um mehr Anerkennung. Die Leistungen wurden rigeros aufgestockt. Die Kurzzeitpflege wurde auf bis zu 6 Wochen verlängert, die Beträge erhöht. Nebenbei gibt es hälftig das Pflegegeld weiter. Auch das Pflegegeld wurde entsprechend in den Pflegestufen erhöht. Ebenso wurde besonderes Augenmerk auf Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI gelegt. Und alles nur, um die qualitativ bessere Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

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Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Pflege | Seniorin mit Rollator im Seniorenheim (c) cocoparisienne / pixabay.de

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung

In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.

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Klingel mit Rollstuhlsymbol (c) BrandtMarke / pixelio.de

Klingel mit Rollstuhlsymbol (c) BrandtMarke / pixelio.de

qualität der häuslichen pflege: pflegebedürftige haben recht auf freie wahl der pflegeperson

wenn die qualität der häuslichen pflege überwiegend sichergestellt ist, können pflegebedürftige frei entscheiden, wer ihre pflege übernehmen soll. so entschieden durch den 8. senat des hessischen landessozialgerichtes. im verhandelten fall hatte der 60jährige kläger pflegegeld beantragt. die pflegestufe 1 war ihm im vorfeld zuerkannt worden. allerdings wollte die zuständige krankenkasse kein pflegegeld auszahlen, sondern verwies ihn auf pflege-sachleistungen. als grund gab die krankenkasse an, dass durch die vom kläger ausgesuchte pflegeperson die qualität der pflege nicht ausreichend sichergestellt werden würde.

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Altenpflege (c) geralt / pixabay.de

Altenpflege (c) geralt / pixabay.de

Pflegereform tritt ab 1. Juli 2008 in Kraft – Nutzen Sie die Verbesserungen

Die Pflegereform tritt ab dem 1. Juli 2008 in Kraft. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurden die Leistungen umfassend erweitert. Pflegebedürftige und auch deren Angehörige können nun besser unterstützt werden.

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