In 2 Modellprojekten wird ab jetzt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt. Die Durchführung übernimmt der GKV-Spitzenverband. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Ziel ist es, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich zu verbessern.
Vom Pflegebahr zum neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Alles neu in der Pflege hieß es erst ab 1.1.2013. Das Ziel war damals wie heute die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Ein Fokus lag auf der Einführung der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Mehr Pflegegeld erhielt man, wenn man eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen konnte. Der berechtigte Personenkreis definiert sich nach § 45a SGB XI. Auch für Angehörige gab es zahlreiche Verbesserungen.
Schlagwort: pflegezusatzversicherung
so behalten angehörige in sachen pflege den überblick
der pflegefall kommt meist aus heiterem himmel. oft ist ein schlaganfall, ein sturz oder ein unfall die ursache. dann bricht panik unter den angehörigen aus. denn bevor mama oder papa aus der klinik entlassen werden, muss die pflege organisiert sein. wie kann man beruf, eigene kinder und die pflege der eltern unter einen hut bringen? wie finde ich einen heimplatz? und vor allem: was kostet das alles? was leistet die gesetzliche pflegeversicherung? ist eine private pflegezusatzversicherung interessant? was hat es mit der pflege-auszeit auf sich?
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