Der Stadtrat hat am 27. März 2014 die Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Diese tritt zum Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft.
Die Neufassung beinhaltet folgende Änderungen:
Anspruchsberechtigt auf Schulbeförderungskosten sind nun alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im Rahmen des ersten Bildungsweges besuchen. Damit wurde die bisherige Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler nur bis zum Ende der gesetzlichen Schulpflicht (Vollendung des 18. Lebensjahrs) anspruchsberechtigt sind, zu Gunsten von Schülerinnen und Schülern über 18 Jahren erweitert.