In vielen Unternehmen werden MitarbeiterInnen in Kürze ein neues Thema im Pausenraum haben – nämlich den Brief des Finanzamtes, den ihre Mutter oder der Vater ins Haus bekommen hat. Denn mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 werden nach diesem Artikel 160.000 Rentner – also ihre Mütter und Väter – wieder steuerpflichtig.
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Für die Mütterrente muss kein Antrag gestellt werden
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) weist darauf hin, dass für die sogenannte „Mütterrente“ kein besonderer Antrag gestellt werden muss. Die Neubewertung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, erfolgt durch die Rentenversicherung und muss nicht eigens beantragt werden. Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto haben, liegen die erforderlichen Informationen vor.
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