Gute Pflege bis zum Tod ist der Wunsch vieler Deutschen. Gerade in den letzten Jahren, die womöglich mit (altersbedingten) Krankheiten behaftet sind, stehen viele immer wieder vor der selben Frage: Wo, wie und von wem möchte ich gepflegt werden? Das darüber hinaus jeder 2. in Deutschland noch im Krankenhaus stirbt, soll sich nach Umfragen im Volk so schnell wie möglich ändern. Mit Blick auf die aktuellen Berichterstattungen wird deshalb sehr rege über das Thema Sterbehilfe, Palliativversorgung und Pflege diskutiert. Wer darf, wo und wie sterben und wer darf, wo und wann dabei helfen.
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Sterbehilfe ist kein Tabu – Sterbevorsorge wirft viele Fragen auf
(djd). Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst. Die Bereitschaft, sich mit schwierigen und belastenden Themen wie dem Tod auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr und Teil der Sterbevorsorge. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird. Daraus ergeben sich auch viele Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Um diese Themen sowie neue Bestattungsformen und die finanzielle Vorsorge ging es bei der Telefonaktion.
weiterlesenWenn man nicht mehr leben will – Fragen zum Suizid
Selbsttötung, Selbstmord oder Freitod – das bedeutet Suizid. Den Begriff zu erklären, geschieht schnell und schmerzlos – anders als mit dessen traumatischen Folgen umzugehen und die Auswirkungen zu verarbeiten. Es tritt etwas ein, womit man eben einfach nicht gerechnet hat. Ein (geliebter) Mensch, ein Bekannter, Freund oder Verwandter beschließt seinem Leben ein Ende zu setzen. Sei es beabsichtigt oder aber durch das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen wie die Einnahme lebensnotwendiger Medikamente, Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten.
weiterlesentod auf bestellung! wie menschlich ist sterbehilfe?
ein paar tage ist es her, da hat der deutsche bundestag erstmals darüber beraten, eine sichere rechtliche grundlage für patientenverfügungen zu schaffen. der gesetzentwurf sieht vor, dass eine solche verügung immer und in jeder phase der krankheit verbindlich sein soll. die unionsfraktion äußerte dahingehend bedenken, ob eine vorab unterschriebene verfügung den aktuellen willen eines patienten sicher widergebe.
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