Streik | Demo | Arbeitskampf (c) nicajo / pixabay.de

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Kita-Streik: Entgelterstattung und Freistellungsanspruch gegen Arbeitgeber

Wenn sich die Kommunen und Gewerkschaften über die Bezahlung von Erziehenden in den Kindertagesstätten nicht einigen können, kommt es mittlerweile regelmäßig zum KiTa-Streik. Viele Eltern fragen sich zu Recht, ob sie in so einem Fall die gezahlten Gebühren (Elternbeitrag) zurückbekommen. Die zweite, oft gestellte Frage, gerade im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht in die Richtung, ob denn nicht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber zur Freistellung existiert.

Im Netzwerk des Familienservic der familienfreund KG finden sich eine Vielzahl von Anwälten zum Familienrecht. Nicht selten haben sie ihre hohe Kompetenz auf diesem vielfältigen Themenfeld durch eine Fachanwaltschaft nachgewiesen. Zu den obigen Fragen haben wir Antworten zusammengetragen, die Sie im Beitrag finden.

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