Kurzurlaub Feriendorf Erholung (c) familienfreund.de

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Und plötzlich ist der Urlaub weg

Arbeitnehmer sollten sich dringend Gedanken über ihren Resturlaub machen. Darauf weist der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK hin.

Denn: Mit Ablauf des 31. März verfällt, gemäß § 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz, der in das nächste Kalenderjahr übertragene Urlaub, wenn er nicht in den ersten drei Monaten des nächsten Kalenderjahres gewährt und genommen wurde.

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Arbeitsfrei an Feiertagen – Nicht alle profitieren

Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung an Feiertagen, denn das Arbeitszeitgesetz definiert gesetzliche Feiertage grundsätzlich als Ruhetage. Ausgenommen sind nach gleicher gesetzlicher Grundlage jedoch zahlreiche Branchen, insbesondere Betriebe der Daseinsvorsorge, der Medien und der Freizeitindustrie, deren Beschäftigten ein Ersatzruhetag im Anschluss an den Feiertagsdienst zusteht. Darauf weisen DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK als Berufsverband von Fach- und Führungskräften aus Anlass der bevorstehenden Ostertage hin.

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