als schwerbehindert gelten menschen nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX, wenn ihre körperliche funktion, geistige fähigkeit oder seelische gesundheit mit hoher wahrscheinlichkeit länger als sechs monate von dem für das lebensalter typischen zustand abweichen. Aus dieser Abweichung ergibt sich dann, dass die teilhabe am leben in der gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein grad der behinderung (gdb) von wenigstens 50 vorliegt. liegt der gdb bei 30 kann man unter bestimmten umständen einen schwerbehinderten gleichgestellt werden.
weiterlesenSchlagwort: teilhabe
Wie Sie sich auf das Leben als Single im Alter vorbereiten können
Das das Leben als Single im Alter kommt auf viele Menschen in Paarbeziehungen zu. Statistisch steigt die Zahl der Alleinlebenden mit zunehmenden Alter an. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich auf das Leben als Single im Alter vorbereiten und, wie Sie auch nach dem Tod des Partners neue Kraft schöpfen können.
weiterlesensoziale Teilhabe: Was Kinder und Jugendliche wollen
Eine Studie des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen vergleicht im Mai 2012 die Lebenswirklichkeit von Kindern aus leistungsberechtigten und nicht-leistungsberechtigten Familien / Stiftungsreport 2012/13 zeigt, wie sich Stiftungen für den sozialen Zusammenhalt einsetzen – und was sie besser machen könnten
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