bekanntermaßen stellt die vertrags- und vergabeverordnung für bauleistungen teil b (vob/b) allgemeine geschäftsbedingungen dar, die bei der abwicklung von bauverträgen sehr beliebt sind. vorteil der vob/b ist, dass sie abweichend vom und ergänzend zum bürgerlichen gesetzbuch (bgb) einen interessenausgleich zwischen auftraggeber und auftragnehmer schafft. im hinblick darauf werden die regelungen der vob von den verdingungsausschüssen aller zwei jahre überarbeitet. in diesen verdingungsausschüssen befinden sich interessevertreter verschiedenster gruppen, so die öffentlichen auftraggeber, vertreter der bauindustrie, des handwerkes etc.
weiterlesenSchlagwort: Unternehmen
familienkolumne: bgh-urteil zur mindesthöhe des betreuungsunterhaltes wegen betreuung eines nichtehelichen kindes
der bgh hat mit urteil vom 16.12.2009 entschieden, dass einem unterhaltsberechtigen wegen der betreuung eines nichtehelich geborenen kindes ein mindestbedarf in höhe des existenzminimums zusteht. dieser mindestbedarf entspricht dem notwendigen selbstbehalt eines nichterwerbstätigen unterhaltspflichtigen und beträgt gegenwärtig 770,00 € monatlich. der entscheidung lag folgender sachverhalt zugrunde:
weiterlesenFamilienkolumne: Wohnraummietrecht – unwirksame Schönheitsreparaturklauseln
seit mehreren jahren werden dem bundesgerichtshof (bgh) regelmäßig fälle zur entscheidung vorgelegt, welche die verpflichtung des wohnraummieters zur erbringung von schönheitsreparaturen während oder nach beendigung des mietverhältnisses zum gegenstand haben. konsequent verfolgt der bgh hier eine verbraucherfreundliche rechtsprechung. in mehreren entscheidungen hat der bgh derartige vertragsklauseln nicht nur an starren fristen, sondern auch an fragen des summierungseffektes scheitern lassen.
weiterlesenfamilienkolumne: Vier "alte" Maultaschen zu viel
Fristlose Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen sorgen immer wieder für die Aufheizung der Gemüter. Aus Sicht der Arbeitgeber geht es um einen großen Vertrauensbruch. Aus Sicht der Arbeitnehmer handelt es sich um Nichtigkeiten. Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Radolfzell mussten die Richter darüber entscheiden, ob eine 58 Jahre alte Frau nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit Ihre Arbeit als Altenpflegerin fristlos verlieren kann.
weiterlesendas kleine "p" hat es in sich! p-konto für alle!
das kleine „p“ hat es in sich und zwar faustdick. jeder selbstständige unternehmer weiß, dass er selbst und ständig unternehmen darf. und das ist gut so. klar ist auf jeden fall, dass es nicht immer alles nur gerade aus läuft. einige wesentliche änderungen machen das leben und arbeiten für selbstständige nicht immer ganz einfach. als unternehmer wissen sie am besten, wo die brisanz und das risiko liegt. sei es die eigene rentenabsicherung, die private krankenversicherung oder die monatlichen fixkosten – alles muss am ende des monats immer wieder auf’s neue erarbeitet werden. und, wenn es mal wirklich nicht gut läuft und die zahlen durch so eine „krise“ wie gerade in den keller sinken, brauchen selbstständige nicht nur nerven wie drahtseile sondern auch sichere pfändungsfreie rücklagen, die man am besten auf dem p-konto für unternehmer deponiert.
weiterlesenflugreisen in der schwangerschaft
eine sehr häufig im kinderwunschforum gestellte frage ist die nach flugreisen in der schwangerschaft. die aussagen der ärzte sind unterschiedlich und zeigen, dass es verschiedene ansätze bei der beantwortung der frage gibt.
weiterlesenBeitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
1883 wurde durch die so genannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung als Grundlage für die heutige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Sie ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV) verankert und leistet vorallem durch Sachleistungen. Grundlage der Leistungsfähigkeit der GKV ist eine Beitragspflicht. Wie wir bereits 2009, 2011 und 2013 berichteten, ändern sich regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenzen, die der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechen.
weiterlesenrente und hinzuverdienst?
haben sie es gewusst? rentner, die noch nicht 65 sind und nebenbei einen hinzuverdienst von 400 ? haben, laufen gefahr, dass die rente reduziert wird.
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