als schwerbehindert gelten menschen nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX, wenn ihre körperliche funktion, geistige fähigkeit oder seelische gesundheit mit hoher wahrscheinlichkeit länger als sechs monate von dem für das lebensalter typischen zustand abweichen. Aus dieser Abweichung ergibt sich dann, dass die teilhabe am leben in der gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein grad der behinderung (gdb) von wenigstens 50 vorliegt. liegt der gdb bei 30 kann man unter bestimmten umständen einen schwerbehinderten gleichgestellt werden.
weiterlesenSchlagwort: versorgung
künftig wieder gemeindeschwestern in sachsen unterwegs
die gemeindeschwestern in sachsen kommen zurück. ab april unterstützen in der modellregion um niesky und im mittleren erzgebirgskreis vier arzthelferinnen hausärzte bei hausbesuchen. die sogennanten gemeindeschwestern sind wieder in sachsen unterwegs. dabei werden über videokonferenzen absprachen getroffen. die modernen gemeindeschwestern dokumentieren ihre arbeit mit hilfe eines tablet-pc’s. notizen sind so direkt auf dem bildschirm möglich. die kommunikation zwischen hausärzten, gemeindeschwestern und patienten wird über ein videokonferenz-system möglich sein.
weiterlesenMangel an Eisen Ursache für schlechte schulische Leistungen
Niedrige Eisenwerte im Blut bedingen einer amerikanischen Studie zur Folge die schulischen Leistungen. Die Studie belegt, dass bei Kindern, bei denen ein Eisenmangel vorlag die Leistungen in Mathematik, Lesen und verbalem Ausdruck schlechter waren, als bei denen ohne Eisenmangel. Bei Mangel an Eisen wird zu wenig roter Blutfarbstoff produziert. Dies führt zu Blutarmut, welche die Sauerstoffversorgung der Organe beeinträchtigen kann. Die Folgen sind andauernde Müdigkeit, Lustlosigkeit und Konzentrationsschwäche.
weiterlesenintegration in die regelschule? eine herausforderung für alle
am 30. november 2006 hatten wir als familienfreunde gelegenheit an der sitzung des behindertenbeirates der stadt leipzig im festsaal des neuen rathauses teilzunehmen. hier durften wir den redebeitrag von frau anne kobes, rechtsanwältin und mediatorin, miterleben, welchen wir ihnen nicht vorenthalten wollen.
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