Unlängst ist der Kampf um den richtigen Kinderbetreuungsplatz entbrannt. Kommunen ohne bedarfsgerechtes Angebot droht seit 1.8.2013 eine Klagewelle. Was nun bedarfsgerecht ist bzw. sein kann, ist zwar im SGB 8 geregelt jedoch gibt es aufgrund verschiedener Urteile, wie die aus Köln, auch unterschiedliche Standpunkte bzw. Herangehensweisen.
Dr. Thomas Meysen, Janna Beckmann, Petra Birnstengel, Diana Eschelbach und Stephanie Götte haben für das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV ein RECHTSGUTACHTEN zum Rechtsanspruch U3 veröffentlicht. Lesen Sie hier alle 70 Thesen.
Während schon der nächste Kripppenplatzgipfel für März 2013 in Aussicht steht und der Rechtsanspruch auf einen Platz ab 1 Jahr ab August 2013 in allen Bundesländern Alltag sein soll, setzt Sachsen-Anhalt allen Gerüchten um Platznot ab August ein Ende.
Nach der Ankündigung von CDU, CSU und FDP zu Steuererleichterungen und weiteren Änderungen im sozialen Gefüge haben wir einmal ein paar Nachrichten und Meinungen zusammengetragen. Ausgangspunkt war die Ankündigung der Bundesregierung , in der es im letzten Punkt u.a. heißt: „Dazu soll als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld eingeführt werden.“
ab 2013 gibt es ja in deutschland den rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz ab dem 1. lebensjahr. das erwartete schlaraffenland gibt es für die thüringer schon jetzt. während alle anderen noch drüber reden und einige kommunen sowie die wohlfahrtsverbände um aufschub bei der bundesregierung bitten, hat thüringen per definition den
endlich ein durchbruch der koalition beim streit um die kinderbetreuung. ab 2013 soll es einen rechtsanspruch auf einen krippenplatz geben und die zahl der krippenplätze soll verdreifacht werden.
Das deutsche Sozialsystem ermöglicht Versorgung über Generationen hinweg. So ist es die natürlichste Pflicht der leiblichen Eltern sich um ihre Kinder zu kümmern und sie auch finanziell zu versorgen. Ebenso wiederrum und da lassen Urteile keinen Zweifel müssen sich die leiblichen Kinder im Fall der Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern an den Pflegekosten beteiligen.
Wünschen und wählen können und müssen Sie als Eltern für Ihr Kind. Aber wann ist der geeignetste Zeitpunkt sich für ihr Kind auf die Suche nach einem Platz zu machen?
Entsprechend der aktuellen Lebenslage unterstützen wir Sie, als betreuten Mitarbeiter und Ihre Angehörigen, mit Wissensvermittlung in Form von Workshops und Seminaren. Ziel ist es eine funktionierende Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen.
ZQP-Bevölkerungsbefragung: Mehrheit der Deutschen fühlt sich schlecht über die gesetzlichen Leistungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige informiert