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Sicher online einkaufen ist wichtiger denn je. V0m Buchen der Urlaubsreise bis zum Abschluss einer Versicherung: Das Internet ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wer sich allerdings daran gewöhnt hatte, Schuhe und Klamotten beim Onlinehändler in verschiedenen Größen zu bestellen, anzuprobieren und danach einfach und kostenlos zurückzuschicken, muss sich umgewöhnen. Denn seit dem 13. Juni 2014 gilt ein neues, EU-weit einheitliches Recht für Käufe im Internet.
Was hat sich geändert, welche Rechte hat man dennoch gegenüber einem Anbieter? Daneben bewegt vor allem das Thema Internetsicherheit die Menschen – viele Fragen im Experten-Chat handelten davon.
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Geantwortet haben:
- Thomas Bradler, Rechtsanwalt und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf unter anderem für den Bereich der Onlinegeschäfte zuständig
- Ingo Porschen, Experte für Rechtsschutz und Schadenregulierung bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
- Dieter Sprott, Experte für Direktversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth
Thomas Bradler erklärt die gesetzlichen Änderungen, die es in diesem Jahr bezüglich des Widerrufsrechts bei Online-Einkäufen gegeben hat: „Wie bisher gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Man muss aber nun – per Begleitschreiben, Fax oder E-Mail – den Widerruf ausdrücklich erklären.“ Falls diese Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet werde, müsse der Händler den Kaufpreis und die bei der Bestellung angefallenen Kosten für den Standardversand ersetzen, anderenfalls sei man an den Vertrag gebunden. Nach Absenden der Widerrufserklärung hat man als Verbraucher weitere 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden. „Bei manchen Waren ist allerdings kein Widerruf möglich. Dies gilt etwa für Maßanfertigungen oder schnell verderbliche Waren.“
Versicherungen im Internet abschließen?
Welche Versicherungen kann man online abschließen und bei welchen geht das überhaupt nicht? Dieter Sprott: „Versicherungen ohne Gesundheitsfragen sind grundsätzlich online abschließbar. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die beantworteten Gesundheitsfragen dagegen schriftlich vor Vertragsbeginn dem Versicherer vorliegen.“ Viele private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen könne man online beantragen, der Versicherer schicke dann ein Angebot mit den zu beantwortenden Gesundheitsfragen.
Wie sicher sind die Daten im Internet?
„Wenn man sich die Medienberichte über Datendiebstähle vor Augen führt, kann man heute wohl nicht von einer 100-prozentigen Sicherheit sprechen“, betont Thomas Bradler. Was man unbedingt beachten sollte ist, dass sensible Daten, wie die über die Kreditkarte oder Kontoverbindung, nur über gesicherte Verbindungen übermittelt werden sollten. Eine gesicherte Verbindung erkenne man unter anderem daran, dass der Internetadresse des Onlineshops in der Adresszeile des Browsers ein „https“ vorangestellt ist. Stehe dort nur „http“, handele es sich um eine ungesicherte Verbindung und die Daten würden unverschlüsselt übertragen. In diesem Fall sollte man den Bestellvorgang nicht fortsetzen.
Wenn Minderjährige im Web etwas bestellen
Überrascht sind viele Eltern immer wieder, wenn ihre minderjährigen Kinder im Internet etwas bestellen. Sind diese Verträge rechtskräftig? Dazu Ingo Porschen: „Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig. Schließen sie Kaufverträge oder andere Verträge über das Internet ab, ohne dass die Eltern davon wissen, sind diese Verträge schwebend unwirksam.“ Stimmen die Eltern dem Vertrag nicht zu, werde dieser endgültig unwirksam. Wenn die Minderjährigen allerdings von den Eltern Geld zur freien Verfügung bekommen hätten – wie etwa Taschengeld – und die Minderjährigen damit den Kaufpreis begleichen, so sei der Kauf wirksam.