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Nach einer Scheidung sind sich beide Elternteile einig, alles für das Wohl ihres Kindes zu tun. Was aber, wenn das Kind mehr kostet, als ursprünglich angenommen? Wenn eine Zahnspange fällig wird oder eine Klassenfahrt ansteht? Dann ist es mit der Einigkeit nicht selten vorbei.
Dann hilft manchmal nur noch der Gang zum Gericht. Unterhaltszahlungen richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle und sollen den Grundbedarf des Kindes abdecken. Als Grundbedarf zählen beispielsweise die Kleidung und das Essen. Entstehen unvorhersehbare Kosten, da das Kind etwas besonderes braucht, ist das Sonderbedarf. Fällt Sonderbedarf an, so kann das Kind diesen zusätzlich beanspruchen. Da dies aber oft mit viel Geld verbunden ist, kommt es häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Das OLG Celle hatte einen Fall betreffs der Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung für einen 12jährigen Jungen zu entscheiden. Die Mutter verlangte vom Vater eine Kostenbeteiligung an den entstandenen kosten von 2000 Euro. Dieser lehnte ab, mit der Begründung, dass diese Kosten durch seine monatlichen Unterhaltsleistungen bereits gedeckt seien.
Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 4.12. 2007; 10 UF 166/07) entschied, wie bereits die Vorinstanzen, dass diese Kosten dem Sonderbedarf zuzuordnen sind und der Vater zahlen müsse. Als Begründung gaben die Richter zum einen die Unvorhersehbarkeit der Behandlung an und zum anderen seien die Kosten im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hoch. Weder der genaue Umfang noch der Anfall der kosten innerhalb des Behandlungszeitraumes seien verlässlich vorhersehbar. auch würde der laufende Unterhalt keine Rücklagenbildung zur Finanzierung der Behandlung zulassen.
Verallgemeinernd kann man sagen, dass als Sonderbedarf alles das gewertet wird, was beim Unterhaltsberechtigten unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarf darstellt, der durch die laufenden Unterhaltsansprüche nicht gedeckt werden kann. Wobei unregelmäßig, nicht monatlich bedeutet, sondern nur aus besonderem Anlass. Außergewöhnlich hoch ist der Bedarf, wenn er die normalen Lebenshaltungskosten weit übersteigt.
Als Sonderbedarf anerkannt sind:
- durch die Krankenversicherung nicht gedeckte Arztkosten,
- die Erstausstattung für ein Baby,
- Geräte für ein behindertes Kind,
- ein Musikinstrument,
- die Klassenfahrt und
- Schüleraustausch.
Nicht zum Sonderbedarf zählen:
- Kosten für den Urlaub,
- Nachhilfeunterricht – siehe update 12.11.2013
- Erstkommunion,
- Konfirmation und
- Auslandsstudium.
[update: 24.04.2012] sonderausgaben für unterhaltszahlende personen
kinder, kinder – machen spass und kosten aber auch ein bisschen was. im positivem sinn lässt sich für alles immer eine lösung bzw. regelung finden. so hat das olg koblenz mit aktenzeichen az11 uf 24/09 entschieden, dass säuglingserstausstattung als sonderbedarf geltend gemacht werden kann. damit ist die säuglingserstausstattung nicht teil des laufenden unterhalts. eine mutter kann nach der geburt ihres kindes von dessen vater sonderbedarf für die erstausstattung des säuglings geltend machen. Babymode und Babyausstattung aus dem Katalog bestellen kann für die junge mutter an dieser stelle nicht nur kosten- sondern auch nervenschonend sein. erschreckend hier die höhe der pauschale. so sind pauschal 1000 euro angesetzt wurden. wenn der vater überdurchschnittliche vermögens- und einkommensverhältnisse hat, kann es mehr sein.
[update: 06.03.2013] Fiktives Einkommen für Unterhaltsberechnung
Ein Vater, der über eine Berufserfahrung als Berufskraftfahrer verfügt, muss sich bei der Berechnung seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers zurechnen lassen.
(lifePR) In dem konkreten Fall streiten die geschiedenen Eltern über die Unterhaltspflicht des Vaters für die beiden bei der Mutter lebenden Kinder. Der Vater arbeitete zeitweise als Lkw-Fahrer als Angestellter in der Firma seines Bruders, bevor er Ende des Jahres 2011 auswanderte. Er hat die Zahlung von Unterhalt verweigert, da er ein geringes Einkommen habe. Das OLG Hamm hat den Vater verpflichtet, beiden Kindern ab März 2011 anteiligen Mindestunterhalt von jeweils über 100 Euro monatlich zu zahlen.
Nach der Trennung habe der Vater die Obliegenheit gehabt, eine den Mindestunterhalt seiner Kinder sichernde Erwerbstätigkeit auszuüben. Für den Zeitraum ab März 2011 müsse er sich das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers zurechnen lassen, da er Erfahrungen als Berufskraftfahrer hat, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: II-2 UF 53/12).
[Update: 09.08.2013] Unterhalt bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Wenn Kinder und Jugendliche in Not geraten, greift ein besonderes Hilfe- und Schutzsystem. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB 8) regelt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Aber nicht nur das Amt oder der Staat kann eingreifen, auch Kinder und Jugendliche selbst können laut § 42 Sozialgesetzbuch 8 jederzeit von sich aus das Jugendamt als Jugendhilfeträger um Hilfe und Schutz bitten. So kann ein Kind oder Jugendlicher durch aus auch gegen den Willen der Eltern in einer betreuten Wohnform untergebracht werden. Ist das der Fall erlischt jedoch nicht automatisch die Unterhaltspflicht der Eltern sondern, nach §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Sorgeberechtigte weiterhin verpflichtet Unterhalt zu gewähren.
Im vorliegenden Fall mit Urteilsveröffentlichung im Dezember 2010 hat der Jugendhilfeträger die Kosten für die Unterbringung im betreutem Wohnen für ein Kind übernommen. Die Mutter kam ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nach und so zweigte die Kindergeldkasse im eigenem Ermessen das Kindergeld an den Jugendhilfeträger ab. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juli 2010 – III R 89/09) Wichtig ist, dass auch bei der Ermessensentscheidung die Ausgaben des Kindergeldberechtigten, wie z.B. Schulgeld zu berücksichtigen. Die Einwendungen der Mutter, dass sie dem Kind im Haushalt ein Zimmer und Unterhalt anbot bzw. bereitstellt(e), sind im Falle der Inobhutnahme durch das Jugendamt nicht zu berücksichtigen und auch nicht als Gründe für ein nicht zahlen des Unterhalts anzuführen .
[update: 12.11.2013] Förderunterricht als Mehrbedarf beim Unterhalt
Muss ein Kind längerfristig einen Förderunterricht besuchen, kann dies einen Mehrbedarf beim Kindesunterhalt zur Folge haben. Dazu gehört auch die Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.
(Mynewsdesk). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2013 (AZ: XII ZB 298/12). Das nichteheliche Kind kam 1997 zur Welt. Seit 2010 lebt es beim Vater. An einer Therapie wegen einer Lese-Rechtschreibe-Schwäche nimmt es seit März 2011 in einem privaten Institut teil. Der Vater möchte, dass die Mutter sich an den Kosten beteiligt. Da die Mutter dies ablehnt, wandte er sich an das Gericht. Mit Erfolg.
Kosten für Förderunterricht können einen Mehrbedarf darstellen, so die Richter. Die Kosten fielen als Teil des Lebensbedarfs über eine längere Zeit hinweg an und überstiegen das Übliche derart, dass sie vom regulären Kindesunterhalt nicht erfasst seien. Derjenige, der Kindesunterhalt zahle, müsse sich daher auch an den zusätzlichen Kosten beteiligen. Mehr Informationen im Unterhaltsforum .
[Update: 17.10.2014] Mehr Artikel zum Thema Unterhalt für Kinder und PartnerInnen
- 25.01.2009 unterhalt einvernehmlich regeln?
- 29.11.2009 familienkolumne: befristung des nachehelichen krankenunterhalts?
- 25.02.2010 familienkolumne: bgh-urteil zur mindesthöhe des betreuungsunterhaltes wegen betreuung eines nichtehelich geborenen kindes
- 30.03.2010 familienkolume: kein recht auf ehegattenunterhalt
- 07.09.2011 familienkolumne: betreuungsunterhalt und die verpflichtung zur vollzeittätigkeit für alleinerziehende – das aktuelle urteil des bgh
- 21.02.2013: Familienrecht – (k)ein scharfes Schwert
- 10.07.2014: Kindesentführung durch Elternteil – (k)ein Thema für sie?
[Update 26.11.2014] Recht auf Umgang ja – aber nur mit dem günstigsten Bahnticket im ÖPNV
Mit dem Aktenzeichen B 4 AS 4/14 R urteilt das Bundesozialgericht am 18.11.2014, dass es keinen Mehrbedarf für ALGII Empfänger gibt, die den Umgang mit ihrem Kind über eine weite Distanz mit dem PKW abwickeln. Ein Vater, der regelmäßig aller 2 Wochen seine Tochter von ihrem Wohnort am Freitag abholt und am Sonntag zurückfahren muss, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz für die Bewältigung der 280 km mit dem PKW. Das Bundessozialgericht wies daraufhin, dass er eine verhältnismäßige Variante zur Bedarfsdeckung wählen muss, die kostengünstig sein muss. Im konkreten Fall verwiesen die Richter sogar auf das kostengünstigste Bahnticket, nämlich das Länderticket ohne Zugbindung im Nahverkehr.
Länderticket in der Praxis
Damit haben es Mütter und Väter, die ALG II beziehen und, die an „ihren“ Wochenenden große Strecken bewältigen müssen, um ihre Kinder abzuholen bzw. zurückzubringen schwerer. Länderticket sind nicht Zug gebunden und gelten in der Regel nur im Regionalverkehr des jeweiligen Bundeslandes. Der Geltungsbereich des Ländertickets startet meist in der Woche von Montag bis Freitag erst ab 9:00 Uhr. Wer lange Strecken fahren muss, kommt zwar unter Umständen noch gut hin aber dann nicht mehr zurück. Die kürzeste bzw. direkte Verbindung zwischen 2 Orten bleibt so unter Umständen den ALG II Empfängern verwährt.
[Update: 16.01.2015] Menschenrechtsgerichthof verurteilt Deutschland zu Schmerzensgeld
Ein Vater, dem die Mutter, jahrelang den Umgang mit seinem leiblichen Sohn erschwert und unmöglich gemacht hat, wurde nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit dem Aktenzeichen AZ.: 62198/11 eine Entschädigung von 15.000 € zu gesprochen sowie die Anwaltskosten.
Die Richter entschieden, dass das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt wird, wenn deutsche Gerichte Umgangsrecht zu sprechen, es aber in der Praxis nicht durchsetzen (wollen). Der Vater klagte bereits kurz nach der Geburt auf sein verbrieftes Umgangsrecht für den 2003 geborenen Sohn. Das Verfahren zog sich in Deutschland von 2005 bis 2011 hin. Zwischendurch gab es in den Instanzen immer wieder Entscheidungen zu Gunsten des Vaters. Der Mutter wurde nach deutschen Recht schon eine Geldbuße von 25000 Euro angedroht. Rausgekommen waren dann aber lediglich 300 Euro. Das sahen sie Straßburger Richter nicht als Strafe an.
Der Familienservice hilft beim Kindesunterhalt
Natürlich sind Kindesunterhalt und Zahnspange Privatsache. Ist es für Sie aber nicht nur angenehm, sondern auch hilfreich, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht nur Geld gibt, sondern Sie auch als Mensch ernst- und wahrnimmt? Aus diesem Grund bietet die familienfreund KG den Familienservice an und unterstützt im Namen des Arbeitgebers die Mitarbeitenden und deren Angehörige – also Sie.
Ich denke auch, dass es schwierig ist, vom Unterhalt Rücklagen für Unvorhergesehenes zu bilden. Gerade eine Kieferorthopädische Behandlung kann ja ins Geld gehen, wenn die Krankenkasse es nicht übernimmt. Außerdem sind die Grundkosten für Wohnraum mit einem Kind ja schon höher.
Unsere Tochter benötigt auch eine Zahnspange und hätte natürlich gern ein unsichtbares Exemplar. Da wir uns getrennt haben, bin ich mir nicht sicher, ob das vom Unterhalt abgedeckt wird. In jedem Fall müssen wir das besprechen und ich hoffe, wir können eine gute Lösung finden.
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen zu Zahnspangen. Mein Sohn benötigt eine feste Zahnspange und ich weiß nicht, ob und inwiefern die Kosten vom Kindesunterhalt gedeckt werden. Gut zu wissen, dass ein Sonderbedarf anerkannt werden muss.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu den Kosten der Zahnspanspange beim Kindesunterhalt. Interessant, dass dies als Sonderbedarf vor Gericht anerkannt werden kann. Der Kieferorthopäde meinte, dass meine Tochter eine Zahnspange benötigt und ich hoffe, ich kann mich mit meinem Exmann außergerichtlich über die Kosten einigen.
Wirklich interessant, hier mehr über die Zahnspange und den Kindesunterhalt zu lesen. Ich wusste vorher nicht viel darüber und der Blog konnte mir einige Fragen beantworten. Hoffentlich kann ich in geraumer Zeit das erlernte Wissen anwenden.
Die Frage habe ich mir noch nie gestellt. Trotzdem ist es super wichtig das zu wissen. Sonst kann man auch einfach bei einem Zahnarzt nachfragen.
Können Sonderzahlungen auch vom Staat übernommen werden? Ein Besuch in der Kieferorthopädie heißt noch nicht gleich, dass man eine Zahnspange bekommt. Ein Kind wird es im Alter aber wahrscheinlich nie bereuen, dass es eine Zahnspange bekommen hat.
Der Artikel über Zahnspange und Kindesunterhalt hat mich sehr aufgeregt. Ich bin geschieden und habe zwei Kinder, die beide eine Zahnspange brauchen. Der Artikel zeigt, wie kompliziert und ungerecht die Rechtslage ist. Ich finde es unverschämt, dass der Unterhaltspflichtige sich weigern kann, die Kosten für die Zahnspange zu übernehmen. Ich finde es auch unfair, dass das Kindergeld angerechnet wird, obwohl es für andere Zwecke gedacht ist. Ich habe schon genug Stress mit meinem Ex-Mann und jetzt muss ich auch noch um die Zahnspange meiner Kinder kämpfen.
Ich erinnere mich, dass mein Vater hat die kieferorthopädische Behandlung bezahlt hat. Dafür wäre ich sehr dankbar, denn jetzt habe ich gerade Zähne und ein sehr selbstbewusstes Lächeln. Es wäre schön, wenn der Kindesunterhalt die Behandlungen decken würde.
Wir wollen uns scheiden lassen. Durch den Beitrag weiß ich, dass die Spange auch im Unterhalt mitinbegriffen ist. Darum werden wir einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.
Die Frage, ob der Kindesunterhalt die Kosten für eine Zahnspange abdeckt, kann recht komplex sein. In vielen Fällen hängt es von der individuellen Situation und den Umständen der Eltern ab. Es ist klar, dass Gesundheit und Wohlbefinden des Kindes immer an erster Stelle stehen sollten. Daher ist es entscheidend, dass alle Beteiligten offen miteinander kommunizieren und sich auf eine faire Lösung einigen. Letztlich geht es darum, das Beste für das Kind zu erreichen, und dazu kann auch eine notwendige kieferorthopädische Behandlung gehören.
Ich hatte zwei Jahre lang eine feste Spange. Damals bin ich regelmäßig in die Kieferorthopädie gegangen. Heute bin ich froh, dass ich das damals gemacht habe.
Zur Behandlung mit der Zahnspange kommen auch regelmäßige Kosten in geringer Höhe auf, die der Kieferorthopäde in Rechnung stellt. Hiervon betroffen sind die bekannten, regelmäßgien Kontrolluntersuchungen, die mit etwa 20€ zu Buche schlagen. Was ist mit diesen? Sie sind bekannt, regelmäßig und meiner Meinung nach bei 400€ Unterhalt über diesen abgegolten.
Eine Scheidung kann ganz schön an die Nerven gehen. Zum Glück gibt es Scheidungsanwälte, die einen bei dem Prozess unterstützen. Ich habe einen sehr guten Scheidungsanwalt gefunden.