Haben Ehegatten oder Lebenspartner eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, behalten ihre Arbeitgeber womöglich mehr Lohnsteuer ein als nötig. Zwar kann nach Ablauf des Kalenderjahres die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden, doch das Geld fehlt erstmal in der Geldbörse. Wer beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen will, sollte wegen der geänderten Vorsorgepauschale für 2014 seine Steuerklasse jetzt überprüfen. Eine andere Wahl kann auch sinnvoll sein, falls sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.
Ehegatten, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, stehen zwei Steuerklassenkombinationen und das so genannte Faktorverfahren zur Auswahl. Arbeitnehmer-Ehegatten können für den Lohnsteuerabzug entweder beide die Steuerklasse IV oder für einen die Steuerklasse III und für den anderen die Steuerklasse V wählen. Die Steuerklasse IV ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte zirka 60 und der andere zirka 40 Prozent des Arbeitseinkommens verdient. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Lebenspartner haben die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.
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Diese Hilfestellung gibt das Finanzministerium
Um die Steuerklassenwahl für 2014 zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen zur Steuerklassenwahl erarbeitet. Anhand dieser Tabellen können die Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der ihre Arbeitgeber für sie im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres die geringste Lohnsteuer einbehalten. Das setzt allerdings voraus, dass die Monatslöhne über das ganze Kalenderjahr konstant bleiben. Die Tabellen und ergänzende Informationen zur Steuerklassenwahl finden Sie im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“. Dieses Merkblatt ist bei den sächsischen Finanzämtern erhältlich und kann im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Informationen & Vordrucke – Lohnsteuer – heruntergeladen werden.
Wo wird der Steuerklassenwechsel beantragt?
Wollen die Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner in eine andere Steuerklassenkombination wechseln oder den Faktor ändern, müssen sie einen gemeinsamen Antrag bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Hierfür kann zum Beispiel das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ genutzt werden, das auch für Lebenspartner gilt. Das Formular ist ebenfalls über das Steuerportal www.steuern.sachsen.de abrufbar (Rubrik: Informationen & Vordrucke – Lohnsteuer – Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer). Möglich sind Anträge für das Jahr 2014 bis zum 30. November 2014.