Straftaten auf dem Schulhof: Schule ist körperliche Qual

Straftaten auf dem Schulhof sind für jeden vierten Schüler bundesweit Alltag, wenn er die Schule besucht. Körperliche Qual beim Schulbesuch entsteht, weil er oder sie z. B. geschlagen, beklaut oder gemobbt wird. Von 530000 befragten Schülern der vierten bis neunten Jahrgangsstufen gaben ein Viertel an regelmäßig geschlagen oder getreten zu werden. Dazu kommt, dass jeder 7. Jugendliche sich als ausländerfeindlich einstuft, während sich 5,2% für rechtsextrem halten sowie 4,3% antisemitisch sind.

Straftaten auf dem Schulhof

Nicht überraschend scheint hier auch die regionale Verteilung: Von Nord- nach Mitteldeutschland nimmt die Ausländerfeindlichkeit stark zu. 16,8% der befragten Jugendlichen haben im letzten Jahr mindestens 1 Opfer-Erfahrung gemacht, während 3,9 mindestens 5 oder aber mehr Angriffe erlebt haben. Die Strafttaten auf dem Schulhof bzw. Delikte, wie es die Polizei sagt, reichen hier von einfacher Körperverletzung über Raub und Erpressung bis hin zu mehrfacher und schwerer Körperverletzung. Was viele Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren nicht wissen, ist, was die täglichen „Bagatelldelikte“ gegen Ihre Mitschüler normalerweise strafrechtliche Konsequenzen hätten, wenn sie denn zur Anzeige kämen. So ist das Abrippen von Gegenständen von Mitschülern eben Erpressung, räuberische Erpressung oder Raub.

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Ein Angriff ist immer Körperverletzung

Das Schlagen und Treten von anderen Mitschülern und Menschen im allgemeinen bezeichnet man als (vorsätzliche) Körperverletzung. Weitere typische Delikte sind (Laden-)Diebstahl, Sachbeschädigung , Beförderungserschleichung sowie bei älteren Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre auch betrug, verstoß gegen das Betäuungsmittelgesetz und Verletzungen der Straßenverkehrsordnung. Im Jugendstrafrecht gibt es, wenn die Taten denn zur Anzeige gebracht werden auch genügend Mittel zu bestrafen. Meist hemmt jedoch die Angst vor den Klassenkameraden, den Mitschülern oder das bagatellisieren von Eltern, Lehrern und Erziehern die Strafverfolgung.

Zum Alter der Befragten

Die befragten Schüler liegen in der Altersspanne zwischen 9/10 (4.Klasse) und 15/16 Jahre in der 9. Klasse. Gerade für die Schüler der 4. bis 6. Klasse greifen bei Straftaten lediglich Erziehungsmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Nicht selten müssen Eltern diese Hilfen zur Erziehung auch einfordern und/oder erkennen, dass es ein Problem gibt. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass trotz Verschärfung des Jugendschutzgesetzes die Kontrollmechanismen mangelhaft bis gar nicht (flächendeckend) vorhanden sind. So ist der rauchende Viertklässler, der am morgen mit Alkopops bewaffnete 13-jährige oder die vermeintlich harmlose Schubserei im Park, welche dann aber mit dem Abziehen einer Jacke oder des Handys endet, ein fast alltägliches Erscheinungsbild. Lehrer, Eltern und Schulen ‚bagatellisieren‘ diese Vorfälle des öfteren, wenn Sie denn überhaupt gemeldet werden. Das wiederum verunsichert die Opfer und bestärkt die Täter.

Nicht wegsehen, sondern eingreifen

Die Straftaten auf dem Schulhof halten viele Menschen einfach aus. Ob aus Unkenntnis zur Gesetzeslage oder aber aus Angst – das Wegsehen und tolerieren ist und wird Programm. Die Täter werden immer jünger ohne zu wissen, dass sie wirklich Täter sind, während sich die Opfer meist nicht als Opfer fühlen, da sie bereits ähnliche Taten begangen haben und eher an Vergeltung denken oder aber dem Stress mit Schulwechsel aus dem Weg gehen. Damit verlieren auch provokative Überschriften, wie „Gewalt an Schulen nimmt zu“ nahezu an Bedeutung. Denn „Gewalt“ ist es nur, wenn alle anderen massiv gegen die Taten vorgehen und die Täter auch zu Tätern machen anstatt zu beschwichtigen und wegzusehen. Wichtig für Eltern und Lehrer ist in jedem Fall sich mit den Taten von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen und diese zu ahnden bzw. ahnden zu lassen. Als Eltern sollten Sie sich nicht scheuen Ihre eigenen Kinder notfalls mit einer Anzeige bei der Polizei zur Rechenschaft zu ziehen.

Unsere Tipps

  1. Bleiben Sie immer im Gespräch mit Ihrem Kind.
  2. Hören Sie immer gut zu und sehen Sie hin.
  3. Rekonstruieren Sie Vorgänge gemeinsam und fragen bzw. lesen Sie genau nach.
  4. Zeigen Sie Täter bzw. Straftaten bei der Polizei an!
  5. Scheuen Sie sich nicht um Hilfe zu bitten und externe Behörden, wie z. B. Jugendamt oder Beratungsstellen einzuschalten.

Denken Sie daran, dass kein Mensch körperliche Qual verdient hat. Wird Ihr Kind oder ein Mitschüler Ihres Kindes Opfer von Gewalt oder Mobbing wird, müssen Sie eingreifen. Gern stehen wir Ihnen und Ihrer Familie mit Beratung zur Seite.

Eine Antwort auf „Straftaten auf dem Schulhof: Schule ist körperliche Qual“

  1. Mein Sohn 12 wird jedesmal wenn er zur Schule geht geschlagen.Beim letzten Vorfall haben wir eine Anzeige gemacht und es beim Schulamt schriftlich eingereicht.Es kommt aber keinerlei Reaktion .Mein Sohn möchte diese Schule nicht mehr besuchen da auch kein Lehrer hilfreich zur Seite steht.

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