testamentsregister bald online

erbfälle gibt es genau wie testamente in deutschland jede menge. neben der frage ob man überhaupt ein testament hat ist für viele im nächsten schritt die frage wo bewahrt man es am besten auf, damit es im fall der fälle schnell und mit sicherheit gefunden wird? was liegt näher als die testamente in einem öffentlich zugänglichen testamentsregister zu erfassen und, so dafür zu sorgen, dass jeder im todesfall zu seinem recht kommt.

wenn angehörige plötzlich versterben

auch, wenn man nicht damit rechnet, passiert es einfach. durch unfall, plötzliche schwere krankheit oder selbstmord beispielsweise sterben menschen oft früher als erwartet. leider sind angehörige im fall der fälle oft überfordert. es gibt jede menge behördengänge zu erledigen, die beerdigung will geplant werden und klar es bleibt noch die frage wer erbt was? immer, wenn geld oder besitz ins spiel ist, kommt es öfter zum streit zwischen den angehörigen. schnell ist die frage nach dem testament bzw. der gesetzlichen regelung auf dem tisch. aber auch schon zu lebzeiten und bester (geistiger bzw. körperlicher) gesundheit quält menschen die frage nach dem, was sie hinterlassen und vor allem wer was kriegt. die lebensbeziehungen ändern sich schnell. familie ist mittlerweile ein dynamischer begriff. immer mal wieder kommen menschen dazu und andere gehen, z.b. nach trennungen.

wohin mit dem testament?

die frage wohin mit dem testament, kann man zumindest ab 1.12.2011 sicher bentworten. die bundesnotarkammer teilte mit, dass das testamentsregister dann startet. tritt ein sterbefall ein prüft die bundesnotarkammer das register auf registrierte testamente, erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante urkunden. wird die bundesnotarkammer fündig, informiert sie elektronisch sowohl das zuständige nachlassgericht als auch die verwahrstelle. außer dem inhalt, welcher nicht ins register aufgenommen wird, werden angaben zum erblasser, zum verwahrort und zur urkunde erfasst. die nötige vertraulichkeit und der schutz der daten wird so durch datensparsamkeit besser gewährleistet. abfragen dürfen notare und gerichte.

was es kostet?

die registrierungsgebühr beträgt einmalig je nach art der abrechnung 15 euro bzw. 18 euro. erfasst sind davon sämtliche kosten der registrierung, also auch eventuelle berichtigungen, folgeregistrierungen sowie alle benachrichtigungen im sterbefall. weitere informationen zum testamentsregister erhalten sie unter www.testamentsregister.de .

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