aus sorge vor verletzungen fehlt zunehmend risikokompetenz

aus sorge vor verletzungen schränken eltern den spielraum ihres kindes zu sehr ein. kinder bewegen sich auch deshalb heute nicht nur seltener, sondern auch seltener unbeaufsichtigt. „die bedenken der erwachsenen verunsichern sie“, beklagt der sportwissenschaftler dr. dieter breithecker, leiter der bundesarbeitsgemeinschaft für haltungs- und bewegungsförderung, wiesbaden, im apothekenmagazin „baby und familie“. er erinnert daran, dass jedes bewältigte wagnis zu mehr selbstvertrauen und selbstsicherungsfähigkeit führt. „wir nennen das risikokompetenz“, sagt der sportwissenschaftler.

studien belegten, dass die zunehmende unfallhäufigkeit in kindergarten und grundschule mit mangelnder „bewegungserfahrung“ der kleinen zusammenhängt. sie können sich deshalb etwa bei stürzen nicht rechtzeitig abfangen. „räumen sie kindern nicht alle hindernisse aus dem weg“, rät breithecker eltern. eingreifen sollten sie aber, wenn die kleinen aufgrund ihres alters und ihrer erfahrung die situation nicht einschätzen können.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.

[update: 27.07.2007] unfallquelle gartenteich

wer sitzt nicht gern bei schönem wetter in seinem garten und läßt sich die sonne auf den bauch brutzeln. in vielen gärten rundet ein gartenteich oder ein swimmingpool den wohlfühlfaktor ab. der dlrg warnt eindrücklich vor den gefahren, welche für kleine kinder von einem gartenteich oder pool ausgehen. aber nicht nur teiche sondern auch wasserfässer oder bottiche können zur unfallquelle werden. seit 2000 sind laut aussage der deutschen lebens-rettungs-gesellschaft (dlrg) im privaten bereich insgesamt 94 menschen, darunter viele kleine kinder ums leben gekommen. häufigste ursachen für das ertrinken sind nach ansicht des dlrg die sorglosigkeit und unachtsamkeit der eltern.

helmut stöhr, leiter ausbildung im präsidium der dlrg, dazu: „viele erwachsene sehen einen kleinen gartenteich mit 40 oder 50 cm wassertiefe nicht als gefährlich an. selbst derart kleine gewässer können aber zur tödlichen bedrohung für die kleinsten werden.“ er ruft alle eltern zur besonderen vorsicht und wachsamkeit auf, da wasser gerade kleine kinder auf magische weise anzieht. die kinder beim spielen im garten nicht aus den augen zu lassen, ist immer noch die beste vorsichtsmassnahme.

am besten treffen eltern schon bei der planung eines gartenteiches schon geeignete sicherheitsvorkehrungen, im notfall sollte bestenfalls der teich trocken gelegt werden, bis die kinder älter sind. befinden sich auf dem nachbargrundstück oder in der nähe des gartens ähnliche gefahrenquellen, sollte das grundstück so gesichert sein, dass die kinder es nicht allein verlassen können.

in speziellen wassergewöhnungskursen können die kleinsten bereits in spielerischer form frühzeitig wichtige bewegungen und lebensrettende verhaltensweisen im wasser erlernen. lesen sie dazu hier weiter.

[update: 19.07.2007] flugverbot für kinder

kinder lieben es mit zunehmenden altern, wenn man sie herum wirbelt. allerdings ist das herumwirbeln an den armen mit einem erheblichen verletzungsrisiko verbunden. warum das bei kindern beliebte herumschleudern an den armen gefährlich ist? wenn man die kleinen an den händen hält und im kreis herumschleudert, wirken enorme kräfte auf die weichen gelenke. „bei kindern kann das ellenbogengelenk leicht auskugeln, wenn man an händen oder unterarmen zieht“, warnt dr. thomas fendel vom berufsverband der kinder- und jugendärzte in der „apotheken umschau“. bis zum fünften lebensjahr könne sich zudem die verbindung zwischen unter- und oberarm lockern. generell gilt: eltern sollten immer mit den armen um die brust greifen, um kinder hochzuheben.

[update: 27.03.2013] Verletzung beim Rutschen

Der 37 Jahre alte Mann hatte ein Freizeitbad besucht. Er rutschte auf der im Außenbereich befindlichen etwa 2,5 Meter bis 3 Meter breiten Wasserrutsche in das vor der Rutsche befindliche circa 110 Zentimeter tiefe Wasserbecken. Dabei schlug er infolge eines nicht näher aufzuklärenden Ablaufs mit dem Kopf auf dem Beckenboden auf.

(lifePR) (Düsseldorf) Von der Betreiberfirma hat er Schadenersatz und die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangt. Zur Begründung hat er behauptet, eine bauartbedingte Gefährlichkeit der Rutsche, unzureichende Hinweise zu ihrer Benutzung und ein zu spätes Eingreifen des Aufsichtspersonals hätten zu dem von ihm erlittenen Unfall geführt. Das OLG Hamm hat keine für den Unfall ursächliche Verkehrssicherungspflichtverletzung der Betreiberin feststellen können und die Klage abgewiesen. Die Rutsche genüge den an Wasserrutschen ihrer Art zu stellenden sicherheitstechnischen Anforderungen. Zudem sei der behauptete Unfallhergang und die behauptete Sitzhaltung beim Rutschen nicht nachvollziehbar gewesen, ergänzen ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: I-7 U 22/12).

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert