die neuen kosten der unterkunft im landkreis mittelsachsen wurden festgelegt. in zukunft gibt’s kosten der unterkunft im landkreis mittelsachsen nach ort des empfängers. das entschied der kreistag. grundlage für diese entscheidung ist eine bewertung des wohnungsbestandes und eine kategorisierung nach der jeweiligen kommune. abweichungen von bis zu fünf prozent werden akzeptiert und liegen im sächsischen mittelfeld.
so wird es ab dem 1.1.2010 für einige empfänger bis zu 13% mehr geben, während andere bis zu 8% weniger erhalten. insgesamt gibt es 21.000 bedürftige haushalte von denen 1400 jetzt mehr mietzuschüsse erhalten. fürchten vor einem auszug muss sich aber voerst niemand. alle empfänger des zuschusses haben solange bestandsschutz bis sich etwas innerhalb der bedarfsgemeinschaft ändert. erst dann wird neu bewertet. nach den allgemeinen richtlinien haben dann betroffene bis zu 6 monate zeit umzuziehen.
einen überblick über die neuen grenzen gibt’s jetzt:
- freiberg: 231/288/335/410 euro
- frauenstein: 265/331/354/345 euro
- großschirma, oederan: 245/307/354/414 euro
- brand-erbisdorf: 244/305/368/385 euro
- alle anderen kommunen im raum freiberg (hilbersdorf, neuhausen, sayda, reinsberg usw.): 240/313/348/464 euro
[Update: 12.12.2012] Kosten der Unterkunft im Landkreis Mittelsachsen 2013
Die neue Richtlinie für die Gewährung von Leistungen der Unterkunft und Heizung im Landkreis Mittelsachsen tritt zum 1.1.2013 in Kraft und wurde am 12.12.2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Darin enthalten sind die Sätze für die Kosten der Unterkunft sowie die Bezugsgrößen. Download des konkreten Inhaltes der Richtlinie Kosten der Unterkunft im Landkreis Mittelsachsen ab 2013.