Um den Punkt Medienkompetenz, Internetnutzung und soziale Netzwerke drehen sich viele Projekte und Angebote in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Und auch zu Hause gewinnt das Thema in vielen Familien immer mehr an Bedeutung.
Gerade im jüngsten Grundsatzurteil des BGH AZ. I ZR 74/12 wurde ausdrücklich auf die Belehrungspflichten von Sorgeberechtigten hingewiesen. In einem Artikel der Bildzeitung weißt Jurist und Experte für Medienrecht Christian Solmecke aus Köln auf die besonderen Umstände und Auswirkungen des Urteils für Eltern und Kinder hin. Außerdem gibt es einen Vertrag zum Download , der Sicherheit schaffen soll, wo vielleicht Vertrauen allein nicht ausreicht bzw. vor einem Gericht nicht nachweisbar ist.
Jeden Tag schließen Eltern mit Ihren Kindern mündlich Verträge, treffen Vereinbarungen, diskutieren und bilden sich weiter. Ganz neue Dimensionen nimmt jedoch die Kind-Eltern-Beziehung an, wenn man daran denkt zukünftig alles schriftlich festzuziehen. Eben nicht, für sich und das Kind selbst, aber für außenstehende Dritte, die vielleicht denken und meinen, dass man nicht ausreichend und nachweisbar informiert, belehrt und gesprochen hätte bzw. gesprochenes Wort als Beweis nicht standhält.
Und da fallen mir auch gleich noch spontan die Bildungseinrichtungen ein, die in Hausaufgaben darauf hinweisen, dass Bildmaterial problemlos aus dem Netz geladen werden kann, während vorher umfassend zur Nutzung des Computerkabinetts schriftlich belehrt wurde und sogar die Eltern solche Belehrungen derweil mitzeichnen (müssen). Dazu kommt in den Einrichtungen selbst das Vorleben des Umgangs mit kopierten Material, wie Liedtexten, Bildern und anderen Wissenssammlungen.
Alles ganz schwierig?
Nicht nach dem Urteil des BGH . Absichern kann man sich ja jederzeit mit Verträgen, Vereinbarungen und anderen Dokumentationen. Wir, aus der Familienfreund Redaktion, hoffen immer nur, dass das wichtigste nämlich das Vertrauen, was den Kindern mitgegeben werden muss, um Kompetenzen entwickeln zu können, nicht vollkommen auf der Strecke bleibt und zukünftig mit Verträgen geregelt wird. Und nicht zuletzt wird Vertrauen auch gestärkt, wenn man im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sich selbst gesetzeskonform verhält bzw. den richtigen Umgang vorlebt.
Tip: Sprechen sie mit Ihrem Kind auch darüber, wie es zu solchen Verträgen und schriftlichen Vereinbarungen steht. Bei Bedarf empfehlen auch wir immer sich einen Experten zu suchen und mit ins Gespräch einzubeziehen.