Die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes ist auch in unserem hochentwickelten Land nicht immer unproblematisch oder einfach. Ob ungewollt, geplant oder gewünscht – nicht immer fügt sich alles glücklich und unkompliziert zusammen. Neben Fragen, wie was kommt auf mich/uns zu oder wie geht es weiter – sind auch bestimmte Rahmenbedingungen oft Ausschlag für ein ja oder nein zum Baby.
Beratungsangebote gibt es genauso viele, wie adäquate medizinsche Betreuung und monitäre Unterstützung und trotzdem wird nicht jedes Kind geboren oder aber wächst bei den biologischen Eltern auf. Immer wieder kommt es vor, dass Mädchen und Frauen versuchen Schwangerschaften zu vertuschen und das Baby anonym außerhalb von medizinschen Einrichtungen zu gebären.
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Wohin mit dem Kind?
Eine vor Jahren eingeführte Lösung sollte die Babyklappe bringen. Wenn schon anonym geboren, dass eben wenigsten in eine sichere und warme Umgebung gegeben – sogar mit einem Recht darauf die getroffene Entscheidung wieder rückgängig zu machen bzw. das Kind wiederzuholen. Die Einführung der Babyklappe soll das Neugeborene vor allem vor Aussetzung und Tötung schützen. 98 Babyklappen und vergleichbare Einrichtungen gibt es in Deutschland. Bundesweit wurden schon mindestens 209 Babys auf diese Weise anonym geboren. Die Babyklappe ist trotzdem kontrovers diskutiert und so hat sich auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt auf andere Wege begeben.
Ab Mai 2014 soll es laut einem beschlossenem Gesetzentwurf möglich sein, Babys vertraulich zur Welt zu bringen. Die riskante und heimliche Geburt außerhalb der Klinik oder einer anderen fachlich geeignten Einrichtung soll so unnötig wie nur möglich gemacht werden. Aussetzungen und Tötungen von Neugeborenen sollen am Besten ganz verhindert werden.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: „Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor den Standards einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das frühzeitige Angebot qualifizierter psychosozialer Beratung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen und sie so rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen. Unser Ziel ist es, dass sie ihr Kind trotz ihrer Sorgen in einem Krankenhaus zur Welt bringen – also unter bester medizinischer Betreuung statt heimlich und alleine unter höchst riskanten Umständen.“
Rechtssicherheit schaffen
Ein weiteres Ziel ist es mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt Rechtssicherheit zu schaffen. Momentan bewegen sich sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone. Durch eine gesetzliche Regelung soll der medizinische und rechtliche Schutz von Babys und Müttern verbessert. Zielgruppe sind und bleiben vor allem Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden.
Neben dem Schutz für Mutter und Kind soll auch das Recht des Kindes auf das Erfahren seiner Identität gewahrt werden. Die Anonymität der Mutter würde bis zum 16. Lebensjahr des Kindes gewahrt bleiben. Dann hätten Kinder/Jugendliche das Recht Ihre eigene Identität herauszufinden. Bei Babyklappe und anonymen Geburten, die bisher möglich sind, hat das Kind kaum eine Möglichkeit die biologische Mutter zu finden.
Bis zum 1. Mai 2014 werden nun alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen. Dazu gehört laut BMFSFJ auch die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.