24 Milliarden Euro von 2011: Reformen für Familien

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP steht und Reformen für Familien stehen mit auf der Tagesordnung. Die nächsten Regierungsjahre sind geplant und in Worte gegossen. Geplant sind große und kleine Reformen für Familien. Wir haben es für Sie auf einen Blick:

  1. Betreuungsgeld kommt: Sie betreuen ab 2013 ein Kind unter 3 Jahren und verzichten auf eine staatlich geförderten Betreuungsplatz? – Fein, dann gibt es 150 Euro pro Monat Betreuungsgeld
  2. Reform Wehr- und Zivildienst: Sowohl Wehr- als auch Zivildienst sollen um bis zu 6 Monate reduziert. An der allgemeinen Wehrpflicht wird festgehalten.
  3. Gesundheitsreform geplant: Ab 2011 – für alle kleinen und großen wird eine Grundlegende Gesundheitsreform kommen
  4. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird noch dieses Jahr verabschiedet: Hinzuverdienstgrenzen werden neu gestaltet und Entlastungen unter dem Motto Arbeit soll sich lohnen, werden kommen
  5. Prävention und Familienbildung: Die Angebote an Familienbildung für eine gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen werden ausgebaut
  6. Elterngeld plus kommt: das Elterngeld soll flexibilisiert werden, Partnermonate werden gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten soll eingeführt werden
  7. Das Unterhaltsvorschussgesetz wird geändert – Kinder bekommen Vorschuss bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  8. Das Kinderschutzgesetz wird kommen

Alles in allem sollen Familien schon ab 1.1.2010 stufenweise (auch steuerlich) entlastet werden. Schwarz-Gelb hat sich zum Ziel gemacht, alle familienbzogenen Leistungen zu evaluieren und auf deren Wirksamkeit zu prüfen.

[Update: 28.10.2014] Nachgefasst zu den Reformen für Familie von 2009 bis 2014

  1. Das viel umstrittene Betreuugsgeld wurde bereit am 01.08.2012 eingeführt. Die Grundlagen zum Betreuungsgeld sind im Bundeselterngeld verankert. Es wird nur gezahlt, wenn kein Elterngeldanspruch besteht und beträgt ab 1.08.2014 sogar 150 Euro pro Kind.
  2. Die allgemeine Wehrpflicht in Friedenszeiten ist seit Juli 2011 für Deutschland ausgesetzt. Die Einberufung zum Grundwehrdienst ist seit März 2011 ausgesetzt. Der Bundesrat stimmte erst im April 2011 zu. ab 1. Juli 2011 besteht in Deutschland die Möglichkeit freiwillig Wehrdienst zu leisten. Dies ist möglich für eine Zeitspanne von 7 und 23 Monaten. Die ersten 6 Monate sind aber Probezeit. Als Ersatz für den bis dahin für Wehrdienstverweigerer durchgeführten Zivildienst wurde am der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Dieser ist nicht nur jungen Menschen bis sondern auch allen Bürgern über 27 Jahre offen. Das Ziel ist mehr bürgerschaftliches Engagement.
  3. Eltern können ab 27. Juni 2013 rückwirkend bis 1.1.2009 nachträglich Elterngeld für Zwillige beantragen. Eine Klage von Eltern mit Zwillingskindern ermöglicht das. Das Elterngeld plus kommt erst zum 1.1.2015 zeichnete sich jedoch schon seit dem letzten Familienbericht ab in dem es hieß Familien brauchen mehr Zeit. Die unter schwarz-gelb beauftragte Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen wurde erst zum 27.08.2014 fertig und durch Familienministerin Frau Schwesig, SPD vorgestellt.
  4. Das Unterhaltsvorschussgesetz soll Familien bzw. Alleinerziehende entlasten – vor allem dann, wenn Partner ihren Unterhaltsverpflichtungen aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen können. Die letzte Änderung war im März 2013. Sie trat im Juli 2013 in Kraft. Die Antragsstellung ist entbürokratisiert und vereinfacht. Außerdem sicherte sich der Staat mehr Möglichkeiten zu Gelder von Unterhaltspflichtigen zurückzufordern bzw. Auch Missbrauch bei Inanspruchnahme zu verfolgen.
  5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz kam zum 1.1.2012. Neue Regelungen zum Schutz von Kindern sind manifestiert. Hier beispielhaft zu nennen der Austausch von Informationen zwischen den Jugendämtern und das Programm zum Einsatz von Familienhebammen.

    Gesundheit und Pflege

  6. Die Gesundheitsreform fiel kleiner aus als vielleicht erwartet. Nach bereits umfangreichen Änderungen von 2006 bis 2009 wurde zum 1.1. 2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.500 Euro pro Jahr verringert. Angestellte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, profitieren von der Verringerung der Drei-Jahres-Frist auf eine Ein-Jahres-Frist. Verdient man 1 Jahr mehr als 49.500 Euro brutto hat man Wahlfreiheit. Es tratt am 1.11.2012 das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft. Die Krankenkassen und -versicherung (gesetzlich und privat) müssen ihre Mitglieder regelmäßig zur Organspende informieren und die Bereitschaft abfragen. Für die Umsetzung hat der Gesetzgeber 2 Jahre Zeit eingeräumt. Auch in der Pflege hat sich unter schwarz-gelb fiel getan: der sogenannte Pflege-Bahr kam zum 1.1.2013 und sollte die Bundesbürger bestärken privat für die Pflege im Alter vorzusorgen. Und alles neu in der Pflege heißt es ab 1.1.2013. Vor allem ein erster wichtiger Schritt in die Richtung der besseren Versorgung von Demenzkranken bzw. für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurde gegangen.

    Verbraucherschutz

  7. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde vom Bundestag im Dezember 2009 beschlossen und ist offiziell im Bundesgesetzblatt am 30.12.2009 erschienen.
  8. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zieht seine Bilanz von 2009 bis 2013 hier. Unter anderem können sich Verbraucher seit Oktober 2011 unter Lebensmittelwarnung.de erstmals über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Das Gegenstück ist das im Juli 2011 eröffnete Portal der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Lebensmittelklarheit.de. gestartet. Verbraucher erhalten Kompakte und verständliche Informationen über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die „zu gut für die Tonne!“-App wirkt gegen das Wegschmeißen von Lebensmitteln in Deutschland. Laut einer Studie im März 2011 werden jährlich von allen deutschen gewerblich und privat 11 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeschmissen. 61% davon in Privathaushalten.

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